Leistungs- und Arbeitstarif
Diese Tarife gelten für Kundinnen und Kunden in der Stadt Bern und in den Gemeinden mit Biogas und Erdgas. Hier finden Sie die Tarife per 1.7.2023
Die Tarife für Biogas und Erdgas setzen sich aus dem Leistungs- und dem Arbeitstarif zusammen. Sie gelten für alle Anlagen, welche vollständig mit Biogas oder Erdgas beliefert werden. Sie verbrauchen mehr als 600'000 kWh pro Jahr? Wenden Sie sich für eine Preisanfrage an unseren Kundendienst.
| Für Bezugsmengen unter 50‘000 kWh pro Jahr (Preis pro Kilowattstunde) | Für Bezugsmengen über 50‘000 kWh pro Jahr (Preis pro Kilowattstunde) | ||
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| exkl. MWST. | inkl. MWST. | exkl. MWST. | inkl. MWST |
Leistungstarif Lieferung (pro kW und Jahr) | CHF 14.40 | CHF 15.57 | CHF 14.40 | CHF 15.57 |
Leistungstarif Netznutzung (pro kW und Jahr) | CHF 19.20 | CHF 20.76 | CHF 19.20 | CHF 20.76 |
Arbeitstarif Netznutzung (Rp./kWh) | 2.35 Rp./kWh | 2.54 Rp./kWh | 1.43 Rp./kWh | 1.55 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Standard.GAS (25% Biogas) 1,2 | 12.99 Rp./kWh | 14.04 Rp./kWh | 12.73 Rp./kWh | 13.76 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Natur.GAS (50% Biogas) 2 | 14.26 Rp./kWh | 15.42 Rp./kWh | 14.00 Rp./kWh | 15.13 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Öko.GAS (100% Biogas) 2 | 16.81 Rp./kWh | 18.17 Rp./kWh | 16.55 Rp./kWh | 17.89 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Basis.GAS (10% Biogas) 2 | 12.22 Rp./kWh | 13.21 Rp./kWh | 11.96 Rp./kWh | 12.93 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Heizungsersatz.GAS (75% Biogas) 3 | 14.22 Rp./kWh | 15.37 Rp./kWh | 13.96 Rp./kWh | 15.09 Rp./kWh |
- plus CO2-Klimaschutzbeitrag | +0.50 Rp./kWh | MWST-befreit | +0.50 Rp./kWh | MWST-befreit |
Angabe zur minimal verrechneten Leistung: Es werden im Minimum folgende Leistungen verrechnet: für Anlagen mit Bezugsmengen unter 50'000 kWh pro Jahr: 5 kW; für Anlagen mit Bezugsmengen über 50'000 kWh pro Jahr: 15 kW.
Legende: 1 dies ist Ihr Standardprodukt. 2 Im Arbeitstarif ist die CO2-Abgabe des Bundes nicht enthalten. Sie ist zusätzlich geschuldet und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Auf dem Anteil Biogas wird keine CO2-Abgabe verrechnet. Weitere Informationen zur CO2-Abgabe finden Sie untenstehend. 3 Ausschliesslich im Zusammenhang mit einem Heizungsersatz erhältlich.
Erdgas und Biogas für alle Haushaltanwendungen wie Kochen, Wassererwärmung, Waschen, Trocknen, jedoch ohne Heizen.
| Mit Einzelzähler (Preis pro Kilowattstunde) | Mit Zentralzähler (Preis pro Kilowattstunde) | ||
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| exkl. MWST. | inkl. MWST. | exkl. MWST. | inkl. MWST |
Grundtarif Netznutzung (pro Monat) | CHF 3.80 | CHF 4.11 | CHF 1.90 | CHF 2.05 |
Arbeitstarif Netznutzung (Rp./kWh) | 14.75 Rp./kWh | 15.94 Rp./kWh | 16.60 Rp./kWh | 17.94 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Standard.GAS (25% Biogas) 1,2 | 11.78 Rp./kWh | 12.73 Rp./kWh | 11.78 Rp./kWh | 12.73 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Öko.GAS (100% Biogas) 2 | 15.60 Rp./kWh | 16.86 Rp./kWh | nicht erhältlich | nicht erhältlich |
Arbeitstarif ewb.Basis.GAS (10% Biogas) 2 | 11.01 Rp./kWh | 11.90 Rp./kWh | 11.01 Rp./kWh | 11.90 Rp./kWh |
Legende: 1 dies ist Ihr Standardprodukt. 2 Im Arbeitstarif ist die
CO2-Abgabe des Bundes nicht enthalten. Sie ist zusätzlich geschuldet und
wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Auf dem Anteil Biogas wird
keine CO2-Abgabe verrechnet. Weitere Informationen zur CO2-Abgabe finden
Sie untenstehend.
Die CO2-Abgabe ist ein zentrales Instrument des Bundes zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele. Sie ist eine Lenkungsabgabe und wird seit 2008 auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas erhoben. Damit verteuert sie die fossilen Brennstoffe und setzt so Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger. Die Höhe der CO2-Abgabe richtet sich nach Artikel 3 der CO2-Verordnung vom 8. Juni 2007 (SR 641.712) und dem entsprechenden Anhang. Energie Wasser Bern stellt diesen Betrag den Kundinnen und Kunden in Rechnung.
Schweizer Biogas ist von der CO2-Abgabe befreit. Auf ausländischem Biogas fällt die CO2-Abgabe an, da die Biogaszertifikate noch nicht mit einem Emissionsrecht verknüpft sind und die CO2-Reduktion dem Produktionsland angerechnet wird. Um den Ausweis auf der Rechnung zu vereinfachen, verrechnet Energie Wasser Bern Biogas unabhängig von der Herkunft ohne CO2-Abgabe. Die CO2-Abgabe auf dem ausländischen Biogas ist in die Tarife einkalkuliert.
Rp./kWh exkl. MWST | Rp./kWh inkl. MWST | |
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CO2-Abgabe | 2.16 | 2.33 |
Mit dieser Abgabe wird der Anteil der Gewinnausschüttung an die Stadt Bern sowie der Entschädigung an die Stadt Bern für die Benützung des öffentlichen Grundes abgegolten. Diese Abgabe wird separat ausgewiesen und nach der Menge des Gesamtverbrauches verrechnet. Die Gemeinde wählt die Höhe der Abgabe selbst und Energie Wasser Bern stellt diesen Betrag den Kundinnen und Kunden in Rechnung.
Rp./kWh exkl. MWST | Rp./kWh inkl. MWST | |
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Bern | 0.40 | 0.43 |
Bremgarten | 0.40 | 0.43 |
Ittigen | 0.30 | 0.32 |
Kirchlindach | 0.29 | 0.31 |
Köniz | 0.50 | 0.54 |
Münchenbuchsee | 0.40 | 0.43 |
Ostermundigen | 0.30 | 0.32 |
Zollikofen | 0.30 | 0.32 |
Wenn Sie ein Produkt mit Erdgasanteilen beziehen, können Sie auf Wunsch einen Klimaschutzbeitrag für das ausgestossene CO2 leisten.
Rp./kWh exkl. MWST | Rp./kWh inkl. MWST | |
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Preis CO2-Klimaschutzbeitrag | 0.5 Rp./kWh Erdgas | MWST. befreit |
Der CO2-Klimaschutzbeitrag fällt nur auf dem Erdgasanteil an. Beispiel: Sie beziehen pro Jahr 10 000 kWh Gas im Tarif ewb.Standard.GAS (25% Biogas). Der CO2-Klimaschutzbeitrag wird dann auf dem Erdgasanteil, also auf 75% der bezogenen Menge, verrechnet: 10 000 kWh x 75% x 0.5 Rp./kWh / 100 = 37.50 Fr./Jahr.
Nein, alle Kunden erhalten physikalisch das gleiche Produkt. Wer Biogas bezieht, kauft mit dem Beitrag einen ökologischen Mehrwert, nämlich erneuerbare und CO2-neutrale Energie in Form von Biogas. Diese Menge an Biogas wird einerseits in der ara bern produziert und ins Erdgas-Netz von Energie Wasser Bern eingespeist. Die Schweizerische Oberzolldirektion überwacht die Mengenbilanzierung. Weitere Mengen stammen aus dem europäischen Ausland. Auch diese Mengen werden in einem anerkannten Register geführt und nur für Energie Wasser Bern abgebucht. Diese Art und Weise der Bilanzierung hat sich im Bereich Ökostrom bereits bewährt.
Ja. Der Kunde muss die Anforderungen erfüllen, egal, bei welchem Lieferant er ist.
Die Anforderungen gelten für Wohnen MFH, Wohnen EFH, Verwaltung, Schulen, Verkauf, Restaurants; aber unabhängig von der Grösse der Anlage.
Erneuerbares Gas aus der Schweiz ist begrenzt. Energie Wasser Bern ist dank des langjährigen Bezugsvertrags mit der Ara Region Bern in einer guten Ausgangslage. Mit dem aktuellen Bezugsvertrag können aber nicht alle ewb-Kunden mit ewb.Heizungsersatz.GAS versorgt werden. Energie Wasser Bern strebt an, weitere Bezugsverträge für erneuerbares Gas aus der Schweiz abzuschliessen.
Wenn der Schaltknopf zu wenig eingedrückt und zu wenig lange gewartet wird, kann der Gasdurchfluss nicht freigegeben werden. Es ist deshalb wichtig, dass der Schaltknopf bis zum Anschlag eingedrückt wird. Zählen Sie langsam auf 5.
Ja, Sie können ebenfalls Biogas beziehen, sofern Sie in einer von Energie Wasser Bern versorgten Gemeinde wohnen. Dies sind: Bremgarten, Ittigen, Kirchlindach, Köniz, Münchenbuchsee, Ostermundigen und Zollikofen.
Ja. Zu aktuellen Tarifen (Stand 1.4.2023) betragen die jährlichen Mehrkosten von ewb.Heizungsersatz.GAS gegenüber ewb.Standard.GAS für einen Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 10'000 kWh rund 209 Franken.
Biogas wird aus Biomasse gewonnen - zum Beispiel Hofdünger, Klärschlamm, organische Abfälle, Grüngut. Diese Biomasse wird in der Schweiz heute erst etwa zur Hälfte energetisch genutzt (Quelle: Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL). Nebst dem inländischen Potenzial gibt es auch im Ausland Potenzial für Biogasanlagen. In der EU entspricht die derzeitige Biogasproduktion etwa 6 % der Erdgasimporte aus Russland. Mit dem verbleibenden Potenzial können etwa weitere 26 % ersetzt werden (Quelle: Deutsches Biomasseforschungszentrum). Gleichzeitig wird der Gasbedarf wegen der zunehmenden Verbreitung von Wärmepumpen und Fernwärme, besserer Gebäudedämmung und wärmerer Winter zurückgehen. Eine Biogasknappheit zeichnet sich derzeit nicht ab.
In der Vergangenheit war der Gaspreis über langfristige Beschaffungsverträge stark an den Ölpreis gekoppelt. In den letzten Jahren hat die Schweizer Erdgas-Wirtschaft ihren Anteil an der ölpreisgebundenen Beschaffung stark reduziert, um die Flexibilität beim Einkauf zu erhöhen. Dagegen hat die kurz- und mittelfristige Beschaffung an den Energiemärkten an Bedeutung gewonnen. Der Ölpreis beeinflusst den Erdgaspreis jedoch weiterhin, da ein gewisser Wettbewerb unter diesen Energieträgern herrscht. Beispielsweise können Heizungen oder industrielle Prozesse sowohl mit Öl wie auch mit Erdgas betrieben werden. Die Gaspreisentwicklung wird heute mehrheitlich von den europäischen Gasmärkten geprägt. Faktoren, welche den Gaspreis beeinflussen, sind beispielsweise die Witterung, die Öl-, Kohle- und Strompreise, das Angebot an flüssigem Erdgas (LNG), laufende Revisionen an Produktionsanlagen und Netzen, die Speicherstände sowie die Wechselkurse.
Das eigentliche Erdgas macht nur einen Teil des Preises aus, bei uns sind es etwa 50 Prozent. Dazu kommen die Netzkosten, die von Region zu Region völlig unterschiedlich sind. Sie hängen etwa von der Anzahl Kunden (Anschlussdichte), von der Topografie des Gebiets und vom Zustand des Netzes ab. Zudem müssen für einen Preisvergleich immer auch der Grundpreis und die Anschlusskosten betrachtet werden.
Wir kalkulieren den Biogaspreis auf folgender Basis: Preis des Erdgases + Preis des Biogasmehrwerts. Daher schwankt der Preis vom Biogas gleich stark wie der Erdgaspreis. Dies ist so, weil wir die Mehrheit des Biogases selbst auch als Mehrwert beziehen – d.h. das produzierte Biogas wird z.B. in das dänische Gasnetz eingespeist, das physische Gas geht an den dänischen Gasversorger, aber der ökologischen Mehrwert des Biogases geht an ewb (analog Herkunftsnachweis beim Strom). Da wir Ihnen aber physisches Gas liefern, müssen wir die Preise für das (physische) Erdgas und den ökologischen Mehrwert des Biogases wieder zusammenrechnen. Der Preis des ökologischen Mehrwerts verändert sich unter dem Jahr nicht.
Ab 1.1.2023 gilt das neue kantonale Energiesetz (KEnG) und die dazugehörige Verordnung (KEnV). Die angepasste Energieverordnung definiert in Art. 20a Anforderungen an den Heizungsersatz in Gebäuden, welche älter als 20 Jahre sind. So muss beim Heizungsersatz entweder eine Standardlösung umgesetzt werden oder es ist der Nachweis zu erbringen, dass das Gebäude die Gesamtenergieeffizienzklasse D des GEAK erreicht oder es ist erneuerbares Gas aus der Schweiz im Umfang von 50 Prozent zusätzlich zum Standardprodukt des Gasversorgers zu beziehen.
Erdgas und Biogas sind physikalisch die gleichen Produkte, damit auch seine Eigenschaften wie z.B. farb- und geruchlos und der Brennwert. Der Unterschied ist: Erdgas ist ein fossiler Energieträger und über Jahrmillionen aus organischen Materialien entstanden. Biogas ist ein erneuerbarer Energieträger und wird immer wieder neu produziert.
Der Brennwert benennt den Wärmeinhalt von einem Kubikmeter Erdgas an der Übergabestelle, also beispielsweise der Zähler in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Für den Umrechnungsfaktor werden zusätzlich der relevante Erdgasdruck in der Hausinstallation, die durchschnittliche Erdgastemperatur und der barometrische Druck mitberücksichtigt. Diese Einflussfaktoren ergeben einen Umrechnungsfaktor von zurzeit 10.360 kWh/m³. Auf Ihrer Rechnung ist der Umrechnungsfaktor unter dem Begriff «Faktor» aufgeführt.
Beispiel: Um die verbrauchten kWh zu berechnen, wird der Unterschied aus den Zählerablesungen gebildet («Stand neu» minus «Stand alt») und mit dem Umrechnungsfaktor («Faktor») multipliziert.
Zählerablesungen:
Stand alt: 3'600
Stand neu: 3'750
Differenz: 150
Berechnung: 150 x 10.426 (Factor) = 1'564
Eine Anpassung des Umrechnungsfaktors wird dann vorgenommen, wenn sich die Zusammensetzung des Erdgases und damit der Brennwert ändern. Der Wert kann sich ändern, weil Erdgas ein Naturprodukt ist und der Methangehalt folglich schwankt. Der Methananteil ist entscheidend für den Brennwert. Darum wird er kontinuierlich überwacht. Im laufenden Jahr gilt der aus den Messwerten des Vorjahres ermittelte Wert.
Oft zeigen einfache Sparmassnahmen beim Heizen, bei der Wassererwärmung und beim Kochen eine erfreuliche Wirkung bei der verbrauchten Menge Erdgas und auf der Rechnung. Die Spartipps finden Sie hier.
Die Gemeinde resp. das Amt für Umwelt und Energie (AUE) des Kantons Bern können Bussen aussprechen oder die Umsetzung einer anderen Standardlösung verlangen.
Energie Wasser Bern wird ewb.Heizungsersatz.GAS nur solange verkaufen, wie die der Bezug während der Nutzungsdauer der Heizung mit grosser Wahrscheinlichkeit sichergestellt werden kann. Sollte ein Bezugsvertrag auslaufen und nicht verlängert werden können, müsste Energie Wasser Bern die Lieferung von ewb.Heizungersatz.GAS einstellen. Die Kunden müssten die kantonalen Anforderungen über eine andere Standardlösung erfüllen.
Standardlösungen sind technische Vorgaben, welche beim Heizungsersatz umzusetzen sind, sofern das Gebäude älter als 20 Jahre ist und die Gesamtenergieklasse D des GEAK nicht erreicht wird. Dazu gehören unter anderem der Anschluss an ein Fernwärmenetz mit Wärme aus einer KVA, der Bau von Sonnenkollektoren, die Verwendung einer Wärmepumpe oder einer Holzfeuerung oder ein Fensterersatz. Die vollständige Liste findet sich im Anhang 4 der KEnV.
ewb.Heizungsersatz.GAS beinhaltet zusätzlich zu ewb.Standard.GAS noch 50% erneuerbares Gas aus der Schweiz. Es beinhaltet also insgesamt 75% Biogas. ewb.Heizungsersatz.GAS steht nicht allen Kunden zur Verfügung. Es richtet sich nur an Kunden, welche bei einem Heizungsersatz mit Gas weiter heizen möchten oder von Heizöl auf Gas umsteigen und sonst keine andere Möglichkeit haben, die neuen kantonalen Anforderungen zu erfüllen. Andere Kunden können dieses Produkt nicht beziehen. Grund ist, dass erneuerbares Gas aus der Schweiz knapp ist.
Jede Gasanlage hat eine maximale Leistung, die in Kilowatt ausgedrückt wird. Zur Berechnung des Leistungspreises wird jedoch nicht die maximale Leistung einer Anlage berücksichtigt, sondern nur ein reduzierter Anteil. Dieser Anteil wird aufgrund des Nutzungsfaktors bestimmt. Der Nutzungsfaktor wiederum wird gemäss dem Nutzungsprofil von Gasanlagen definiert. Energie Wasser Bern garantiert, dass die maximale Leistung jederzeit bezogen werden kann, so beispielsweise an kalten Wintertagen.
Leistung und Nutzungsfaktor
Die effektiv verrechnete Leistung errechnet sich aus der maximal
installierten Leistung der einzelnen Apparate multipliziert mit dem
jeweiligen Nutzungsfaktor:
Nutzungsfaktor
a. Haushalt Gasgeräte wie Herde, Rechauds, Waschmaschinen, Wäschetrockner,
Wassererwärmer mit Durchlauferhitzer etc., Laborgeräte wie Bunsen- und
Lötbrenner etc. 0,1
b. direkt befeuerte Speicher-Wassererwärmer 0,3
c. Grossküchen- und Bäckerei Gasgeräte wie Hotelherde, Umluftofen,
Friteusen, Grill, Wok, Bain- Marie, Kippbratpfannen, beheizte Rührwerke,
Konditorei-Spezialkessel, Tunnelbackstrassen, Kleinbäckereiofen etc.
0,6
d. Heizungen mit Brennwert- bzw. Kondensationstechnik, Gebläsebrenner,
Lufterhitzer, Wärme- Kraft-Kopplungsanlagen, Gasmotoren 0,7
e. Heisswasser- und Dampfkessel für diverse Brenner, Industrie Gasgeräte
0,8
Bei Anlagen mit einem Jahresverbrauch über 600 MWh und Lastgangmessung wird die Spitzenleistung auf Basis von Erfahrungswerten im Vertrag festgehalten.
Ja, das ist zu erwarten. Kurzfristig findet eine Umverteilung des Schweizer Biogases von den bisherigen Gasprodukten zu ewb.Heizungseratz.GAS statt. Mittelfristig sollen neue Bezugsquellen für erneuerbares Gas aus der Schweiz erschlossen werden.
Energie Wasser Bern kann die Tarife nur mit Zustimmung des Gemeinderats der Stadt Bern anpassen. Auch sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Stellungnahme bei der Preisüberwachung einzuholen. Der Gemeinderat prüft diese und entscheidet danach über die Einführung. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Preisanpassungen nicht auf Willkür, sondern auf rationalen Begründungen basieren. Zudem müssen bei einer Überarbeitung des Preissystems die Gasverordnung und die Gastarife angepasst werden. Auch diese werden vom Gemeinderat verabschiedet.
ewb ist nicht in der Pflicht, einen Heizungsersatz des Kunden zu melden, das muss der Kunde selbst machen. Er muss den Heizungsersatz über die Website «eBau» melden. Entscheidet sich der Kunde dafür, die kantonalen Vorgaben mit ewb.Heizungsersatz.GAS zu erfüllen, muss er einen Nachweis des Produktbezugs (Tarifänderungsschreiben ewb) im Tool «eBau» hochladen.
Biogas können Sie wie folgt bestellen:
Über unser Kundenportal
Per E-Mail an kndndnstwbch
Gemessen am heutigen Verbrauch reichen die durch Bohrungen nachgewiesenen Erdgasvorräte noch etwa bis ins Jahr 2074. Die grössten Erdgasvorräte der Welt befinden sich in Russland, dem Iran und Qatar. Dort lagert über die Hälfte der weltweiten Ressourcen.