Revidiertes Energiegesetz
Seit dem 1. Januar 2023 gilt im Kanton Bern ein revidiertes Energiegesetz. Dieses macht Auflagen für den Heizungsersatz. Als Heizungsersatz gelten der Ersatz des Kessels, des Brenners, des Kamins oder des Öltanks.
Jeder Wärmeerzeugerersatz ist meldepflichtig. Sie sind als Gebäudeeigentümerin von den neuen Auflagen betroffen, wenn Ihr Gebäude älter als 20 Jahre ist und die Gesamtenergieeffizienzklasse D gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) nicht erreicht.
Sie haben noch kein GEAK-Nachweis? Mit ein GEAK Nachweis D oder höher dürfen Sie weiterhin das Standardprodukt von EWB beziehen.
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Die Auflagen können mit sogenannten Standardlösungen erfüllt werden. Wenn Sie derzeit eine Gasheizung haben, können Sie auf ein erneuerbares Heizsystem wie eine Holzfeuerung, eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss von Energie Wasser Bern umrüsten.
Falls Sie an unsere Fernwärme angeschlossen werden möchten, dies jedoch derzeit noch nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, als Übergangslösung für maximal 5 Jahre ein fossiles Heizsystem einzusetzen. Der Nachweis erfolgt durch einen Fernwärmevertrag.
Sollte keine der oben genannten Optionen für Sie infrage kommen, können Sie Ihre Gasheizung ersetzen, wenn Sie gleichzeitig die Fenster, das Dach oder die Fassade sanieren oder Sonnenkollektoren installieren (Standardlösungen 8, 9 und 11). Ist auch dies nicht möglich, dürfen Sie bei Energie Wasser Bern das Produkt ewb.Heizungsersatz.GAS beziehen, bei dem wir Ihnen 90% erneuerbares Gas liefern, davon 50 % aus der Schweiz. Dies gilt auch, wenn Sie von einer Öl- auf eine Gasheizung umsteigen. Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Kundinnen und Kunden einen GEAK-Nachweis vorlegen, um das Produkt bestellen zu können.
Die Anforderungen gelten für Wohnen MFH, Wohnen EFH, Verwaltung, Schulen, Verkauf, Restaurants; aber unabhängig von der Grösse der Anlage.
Erneuerbares Gas aus der Schweiz ist begrenzt. Energie Wasser Bern ist dank des langjährigen Bezugsvertrags mit der Ara Region Bern in einer guten Ausgangslage. Mit dem aktuellen Bezugsvertrag können aber nicht alle ewb-Kunden mit ewb.Heizungsersatz.GAS versorgt werden. Energie Wasser Bern strebt an, weitere Bezugsverträge für erneuerbares Gas aus der Schweiz abzuschliessen.
Ja. Zu aktuellen Tarifen (Stand 1.4.2023) betragen die jährlichen Mehrkosten von ewb.Heizungsersatz.GAS gegenüber ewb.Standard.GAS für einen Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 10'000 kWh rund 209 Franken.
Ab 1.1.2023 gilt das neue kantonale Energiesetz (KEnG) und die dazugehörige Verordnung (KEnV). Die angepasste Energieverordnung definiert in Art. 20a Anforderungen an den Heizungsersatz in Gebäuden, welche älter als 20 Jahre sind. So muss beim Heizungsersatz entweder eine Standardlösung umgesetzt werden oder es ist der Nachweis zu erbringen, dass das Gebäude die Gesamtenergieeffizienzklasse D des GEAK erreicht oder es ist erneuerbares Gas aus der Schweiz im Umfang von 50 Prozent zusätzlich zum Standardprodukt des Gasversorgers zu beziehen.
Die Gemeinde resp. das Amt für Umwelt und Energie (AUE) des Kantons Bern können Bussen aussprechen oder die Umsetzung einer anderen Standardlösung verlangen.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.