Die Marschroute für die städtische Energieversorgung

Richtplan Energie der Stadt Bern

Seit dem 1. November 2014 ist der Richtplan Energie der Stadt Bern in Kraft. Der von Gemeinderat und Kanton genehmigte Plan gibt die Marschroute für die städtische Energieversorgung vor. Er weist den Weg zum sparsamen Umgang mit Wärme und Strom, zur zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur vermehrten lokalen Stromproduktion. Damit zeigt er auf, wie wir in den nächsten 20 Jahren eine nachhaltige und zugleich wirtschaftliche Energieversorgung sicherstellen können

Ziele und Massnahmen

Die Ziele des Energierichtplans ergeben sich aus dem vom Berner Stimmvolk beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie, der kantonalen Energiestrategie 2006 und den kantonalen Vorgaben für die Energierichtplanung. Unter anderem soll die Wärmeversorgung, die heute noch zu über 90 Prozent auf fossilen Energieträgern basiert, zu 70 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern wie beispielsweise Sonne, Erdwärme, Wasser oder Holz stammen. Bei der Stromversorgung wird eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien von aktuell 50 auf 80 Prozent angestrebt. Um diese ambitiösen Ziele zu erreichen, wird eine Reihe von Massnahmen schrittweise umgesetzt. Dazu zählen beispielsweise Gebäudesanierungen, die Realisierung von dezentralen Wärme- und Kälteverbunden oder die Erweiterung des Fernwärmenetzes ab der Energiezentrale Forsthaus.

Energie Wasser Bern ist gefordert

Für Energie Wasser Bern ist die Umsetzung des Energierichtplans eine grosse Herausforderung und von grosser strategischer Bedeutung. Flexibilität, Finanzierbarkeit und technische Machbarkeit stehen besonders im Fokus für einen intelligenten Technologie- und Energiemix. Zugleich darf der Richtplan den technischen Spielraum von Energie Wasser Bern nicht einschränken. Neben der dezentralen Produktion bringen die erneuerbaren Energieformen auch netzbezogene Herausforderungen mit sich. So wird auch ein Ausbau der Netze notwendig sein. Umso wertvoller ist die langfristige Planungssicherheit, die der Richtplan Energie Wasser Bern nun bietet.

Empfehlungen und Pflichten

Erlebbar wird der Energierichtplan auf der Wärmeversorgungskarte und der Solarstromkarte, welche auf der Website der Stadt Bern abrufbar sind. Die Wärmeversorgungskarte gibt Empfehlungen ab, in welchen Quartieren welche erneuerbaren Energien bei einem Heizungsersatz vorzugsweise eingesetzt werden. Die Solarstromkarte macht wiederum ersichtlich, auf welchen Dachflächen wie viel Strom produziert werden kann. Wärmeversorgungs- und Solarstromkarte vermitteln Liegenschaftsbesitzern damit einen Überblick über die möglichen Optionen, geben zunächst aber nur Empfehlungen ab. Eine Verpflichtung für Grundeigentümer besteht vorerst nicht. Es wird jedoch angestrebt, gewisse Teile des Richtplans in die baurechtliche Grundordnung der Stadt zu überführen. Für sämtliche Liegenschaften in der Stadt Bern, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, ist der Richtplan dagegen verbindlich. Ein klares Bekenntnis von Bund und Kanton.

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