Übersichtlich erklärt
Erfahren Sie, wann Sie welche Rechnung erhalten und wie sich diese im Detail zusammensetzt. Behalten Sie den Überblick bei Ihrem Energiebezug.
Unser Video gibt Aufschluss darüber, wie oft Sie eine Energierechnung erhalten und worauf sich Beträge von Teilrechnungen beziehen. Eine Übersicht Ihres Energiebezugs und über Ihre offenen und beglichenen Rechnungen finden Sie in unserem Kundenportal.
Ihre Rechnung besteht auf der ersten Seite aus einem Zusammenzug
der bezogenen Leistungen sowie der Verbrauchsentwicklung.
Die Details zu
Ihren bezogenen Leistungen sind pro Sparte und Messpunkt (Zähler) auf
den Folgeseiten der Rechnung aufgelistet.
Auf der folgenden Musterrechnung sind die einzelnen Positionen erklärt.
Ihre Rechnung besteht auf der ersten Seite aus einem Zusammenzug
der bezogenen Leistungen sowie der Verbrauchsentwicklung.
Die Details zu
Ihren bezogenen Leistungen sind pro Sparte und Messpunkt (Zähler) auf
den Folgeseiten der Rechnung aufgelistet.
Auf der folgenden Musterrechnung sind die einzelnen Positionen erklärt.
Ihre Ansprechpartner für Fragen aller Art zu Ihrer Rechnung.
Unsere Öffnungszeiten für telefonische Auskünfte sind:
Mo - Do 08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Fr 08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr
Die neue Mehrwertsteuer-Nummer ist zugleich auch die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID).
Unter dieser Nummer werden alle Rechnungen und Zahlungen verbucht. Bei Fragen zu Ihrer Rechnung werden Sie gebeten, diese Nummer anzugeben. Damit können Ihnen unsere Mitarbeitenden im Kundencenter kompetent und schnell Auskunft geben.
Die Rechnung bezieht sich auf diese Adresse (Wohnung, Büro, Atelier, usw.).
Hier sehen Sie, ob es sich um eine Jahres- oder Teilrechnung handelt. Nur die Jahresrechnung enthält detaillierte Angaben über die Leistungen, die Sie bezogen haben. Sie erhalten in der Regel alle drei Monate eine Rechnung von uns (Teilrechnung 1 bis 3 und eine Jahresrechnung). Bei einem jährlichen Rechnungsbetrag von weniger als CHF 600.00 erhalten Sie nur eine Teilrechnung und eine Jahresrechnung.
Dies ist der effektiv zu bezahlende Rechnungsbetrag.
Hier sehen Sie den Termin und den Betrag der nächsten Teilrechnung.
Ihre Ansprechpartner für Fragen aller Art zu Ihrer Rechnung.
Unsere Öffnungszeiten für telefonische Auskünfte sind:
Mo - Do 08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Fr 08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr
Die neue Mehrwertsteuer-Nummer ist zugleich auch die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID).
Unter dieser Nummer werden alle Rechnungen und Zahlungen verbucht. Bei Fragen zu Ihrer Rechnung werden Sie gebeten, diese Nummer anzugeben. Damit können Ihnen unsere Mitarbeitenden im Kundencenter kompetent und schnell Auskunft geben.
Die Rechnung bezieht sich auf diese Adresse (Wohnung, Büro, Atelier, usw.).
Hier sehen Sie, ob es sich um eine Jahres- oder Teilrechnung handelt. Nur die Jahresrechnung enthält detaillierte Angaben über die Leistungen, die Sie bezogen haben. Sie erhalten in der Regel alle drei Monate eine Rechnung von uns (Teilrechnung 1 bis 3 und eine Jahresrechnung). Bei einem jährlichen Rechnungsbetrag von weniger als CHF 600.00 erhalten Sie nur eine Teilrechnung und eine Jahresrechnung.
Dies ist der effektiv zu bezahlende Rechnungsbetrag.
Hier sehen Sie den Termin und den Betrag der nächsten Teilrechnung.
Der Messpunkt ist schweizweit eine eindeutige Identifikationsnummer für Ihre Messeinrichtung.
Ihr Zähler wurde an diesem Datum abgelesen.
Die Daten zeigen, für welchen Zeitraum Ihre Jahresrechnung ausgestellt wurde. Das Datum vom Abrechnungszeitraum kann vom Datum der Ablesung abweichen. Der Abrechnungszeitraum bezieht sich immer auf das Ende eines Monats.
Jeder Zähler wird unter einer eigenen Nummer registriert und in der Regel einmal jährlich abgelesen.
«Stand alt»: Zählerstand zu Beginn des Abrechnungszeitraums
«Stand neu»: Zählerstand am Ende des Abrechnungszeitraums
Wichtig: Ihr Verbrauch in den einzelnen Zeiträumen wurde anhand der Anzahl Tage berechnet.
Menge 01.06.14 – 31.12.14
Die Zahl zeigt die Kilowattstunden (kWh) an, die Sie anhand der Berechnungen nach der Anzahl Tage in diesem Zeitraum verbraucht haben, also «Stand neu» minus «Stand alt».
Menge 01.01.15 – 31.05.15
Die Zahl zeigt die Kilowattstunden (kWh) an, die Sie anhand der Berechnungen nach der Anzahl Tage in diesem Zeitraum verbraucht haben, also «Stand neu» minus «Stand alt».
Ihr gewähltes Stromprodukt. Weitere Informationen finden Sie unter www.ewb.ch/stromprodukte.
Beim Arbeitspreis für die Stromlieferung wird die bezogene Energie in Kilowattstunden (kWh) mit dem entsprechenden Preis pro kWh multipliziert.
Ihre Netznutzungskategorie. Weitere Informationen finden Sie unter www.ewb.ch/netznutzung.
Beim Arbeitspreis für die Netznutzung wird die bezogene Energie in Kilowattstunden (kWh) mit dem entsprechenden Preis pro kWh multipliziert.
Erhobener Zuschlag der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid für den sicheren Betrieb der Netze. Weitere Infos finden Sie unter www.swissgrid.ch.
Die jüngsten Entwicklungen auf dem Energiemarkt und die potentielle Stromknappheit in der Schweiz während des Winters 2022/23 haben den Bundesrat dazu veranlasst, gezielte Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu ergreifen. Die Winterreserveverordnung (WResV) wurde eingeführt, um aussergewöhnliche Situationen wie kritische Versorgungsengpässe oder -ausfälle im Winter und Frühjahr abzusichern. Diese Sicherheit wird durch die Bereitstellung einer Stromreserve gewährleistet. Swissgrid wurde vom Bund beauftragt, die Auktion für diese Reserve durchzuführen und im Bedarfsfall die Reserven abzurufen. Die Kosten für diese Massnahmen werden gemäss der WResV über den neuen Stromreserve-Tarif gedeckt. Erstmals im Jahr 2024 werden diese Kosten den Endverbrauchern in Rechnung gestellt
Die „Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen“ beinhalten die auf die Elektrizität entfallenden Anteile der Gewinnausschüttung an die Stadt Bern sowie der Entschädigung an die Stadt Bern für die Benützung des öffentlichen Grundes.
Die Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische dienen zur Förderung der einheimischen, erneuerbaren Energien. Die KEV begleicht die Differenz zwischen den Produktionskosten und dem aktuellen Marktpreis. Damit ist es für die Anlagebetreiber von erneuerbaren Energien möglich, Strom wirtschaftlich zu erzeugen.
Der Messpunkt ist schweizweit eine eindeutige Identifikationsnummer für Ihre Messeinrichtung.
Ihr Zähler wurde an diesem Datum abgelesen.
Die Daten zeigen, für welchen Zeitraum Ihre Jahresrechnung ausgestellt wurde. Das Datum vom Abrechnungszeitraum kann vom Datum der Ablesung abweichen. Der Abrechnungszeitraum bezieht sich immer auf das Ende eines Monats.
Jeder Zähler wird unter einer eigenen Nummer registriert und in der Regel einmal jährlich abgelesen.
«Stand alt»: Zählerstand zu Beginn des Abrechnungszeitraums
«Stand neu»: Zählerstand am Ende des Abrechnungszeitraums
Wichtig: Ihr Verbrauch in den einzelnen Zeiträumen wurde anhand der Anzahl Tage berechnet.
Menge 01.06.14 – 31.12.14
Die Zahl zeigt die Kilowattstunden (kWh) an, die Sie anhand der Berechnungen nach der Anzahl Tage in diesem Zeitraum verbraucht haben, also «Stand neu» minus «Stand alt».
Menge 01.01.15 – 31.05.15
Die Zahl zeigt die Kilowattstunden (kWh) an, die Sie anhand der Berechnungen nach der Anzahl Tage in diesem Zeitraum verbraucht haben, also «Stand neu» minus «Stand alt».
Ihr gewähltes Stromprodukt. Weitere Informationen finden Sie unter www.ewb.ch/stromprodukte.
Beim Arbeitspreis für die Stromlieferung wird die bezogene Energie in Kilowattstunden (kWh) mit dem entsprechenden Preis pro kWh multipliziert.
Ihre Netznutzungskategorie. Weitere Informationen finden Sie unter www.ewb.ch/netznutzung.
Beim Arbeitspreis für die Netznutzung wird die bezogene Energie in Kilowattstunden (kWh) mit dem entsprechenden Preis pro kWh multipliziert.
Erhobener Zuschlag der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid für den sicheren Betrieb der Netze. Weitere Infos finden Sie unter www.swissgrid.ch.
Die jüngsten Entwicklungen auf dem Energiemarkt und die potentielle Stromknappheit in der Schweiz während des Winters 2022/23 haben den Bundesrat dazu veranlasst, gezielte Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu ergreifen. Die Winterreserveverordnung (WResV) wurde eingeführt, um aussergewöhnliche Situationen wie kritische Versorgungsengpässe oder -ausfälle im Winter und Frühjahr abzusichern. Diese Sicherheit wird durch die Bereitstellung einer Stromreserve gewährleistet. Swissgrid wurde vom Bund beauftragt, die Auktion für diese Reserve durchzuführen und im Bedarfsfall die Reserven abzurufen. Die Kosten für diese Massnahmen werden gemäss der WResV über den neuen Stromreserve-Tarif gedeckt. Erstmals im Jahr 2024 werden diese Kosten den Endverbrauchern in Rechnung gestellt
Die „Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen“ beinhalten die auf die Elektrizität entfallenden Anteile der Gewinnausschüttung an die Stadt Bern sowie der Entschädigung an die Stadt Bern für die Benützung des öffentlichen Grundes.
Die Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische dienen zur Förderung der einheimischen, erneuerbaren Energien. Die KEV begleicht die Differenz zwischen den Produktionskosten und dem aktuellen Marktpreis. Damit ist es für die Anlagebetreiber von erneuerbaren Energien möglich, Strom wirtschaftlich zu erzeugen.
Der Messpunkt ist schweizweit eine eindeutige Identifikationsnummer für Ihre Messeinrichtung.
Ihr Zähler wurde an diesem Datum abgelesen.
Die Daten zeigen, für welchen Zeitraum Ihre Jahresrechnung ausgestellt wurde. Das Datum vom Abrechnungszeitraum kann vom Datum der Ablesung abweichen. Der Abrechnungszeitraum bezieht sich immer auf das Ende eines Monats. Die Abgrenzung der einzelnen Zeiträume erfolgt aufgrund der angefallenen Heizgradtage.
Jeder Zähler wird unter einer eigenen Nummer registriert und in der Regel einmal jährlich abgelesen.
«Stand alt»: Zählerstand zu Beginn des Abrechnungszeitraums.
«Stand neu»: Zählerstand am Ende des Abrechnungszeitraums.
Wichtig: Ihr Verbrauch in den einzelnen Zeiträumen wurde anhand der Heizgradtage berechnet.
Mit dem Faktor wird das gemessene Volumen im Betriebszustand (mb²) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor beträgt gerundet 10.295.
Die Zahlen zeigen die Anzahl Kilowattstunden (kWh), die Sie in der Abrechnungsperiode verbraucht haben, also „Stand neu“ minus „Stand alt“ multipliziert mit dem Faktor 10.295.
Beim Arbeitspreis für die Erdgaslieferung wird die bezogene Energie in Kilowattstunden (kWh)mit dem entsprechenden Preis pro kWh multipliziert.
Der Messpunkt ist schweizweit eine eindeutige Identifikationsnummer für Ihre Messeinrichtung.
Ihr Zähler wurde an diesem Datum abgelesen.
Die Daten zeigen, für welchen Zeitraum Ihre Jahresrechnung ausgestellt wurde. Das Datum vom Abrechnungszeitraum kann vom Datum der Ablesung abweichen. Der Abrechnungszeitraum bezieht sich immer auf das Ende eines Monats. Die Abgrenzung der einzelnen Zeiträume erfolgt aufgrund der angefallenen Heizgradtage.
Jeder Zähler wird unter einer eigenen Nummer registriert und in der Regel einmal jährlich abgelesen.
«Stand alt»: Zählerstand zu Beginn des Abrechnungszeitraums.
«Stand neu»: Zählerstand am Ende des Abrechnungszeitraums.
Wichtig: Ihr Verbrauch in den einzelnen Zeiträumen wurde anhand der Heizgradtage berechnet.
Mit dem Faktor wird das gemessene Volumen im Betriebszustand (mb²) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor beträgt gerundet 10.295.
Die Zahlen zeigen die Anzahl Kilowattstunden (kWh), die Sie in der Abrechnungsperiode verbraucht haben, also „Stand neu“ minus „Stand alt“ multipliziert mit dem Faktor 10.295.
Beim Arbeitspreis für die Erdgaslieferung wird die bezogene Energie in Kilowattstunden (kWh)mit dem entsprechenden Preis pro kWh multipliziert.
Ihr Zähler wurde an diesem Datum abgelesen.
Die Daten zeigen, für welchen Zeitraum Ihre Jahresrechnung ausgestellt wurde. Das Datum vom Abrechnungszeitraum kann vom Datum der Ablesung abweichen. Der Abrechnungszeitraum bezieht sich immer auf das Ende eines Monats.
Jeder Zähler wird unter einer eigenen Nummer registriert und in der Regel einmal jährlich abgelesen.
«Stand alt»: Zählerstand zu Beginn des Abrechnungszeitraums.
«Stand neu»: Zählerstand am Ende des Abrechnungszeitraums.
Die Menge an bezogenem Trinkwasser in m³ bezieht sich auf die Verrechnung von Trinkwasser und Abwasser, welches Sie im Abrechnungszeitraum bezogen haben, also «Stand neu» minus «Stand alt».
Die «weitere Menge» ist die Differenz zwischen dem effektiven Trinkwasserverbrauch abzüglich der in der Jahresgebühr beinhaltenden Menge.
Das Abwasser wird im Auftrag des Tiefbauamts der Stadt Bern verrechnet. Weitere Informationen finden Sie unter www.bern.ch.
Ihr Zähler wurde an diesem Datum abgelesen.
Die Daten zeigen, für welchen Zeitraum Ihre Jahresrechnung ausgestellt wurde. Das Datum vom Abrechnungszeitraum kann vom Datum der Ablesung abweichen. Der Abrechnungszeitraum bezieht sich immer auf das Ende eines Monats.
Jeder Zähler wird unter einer eigenen Nummer registriert und in der Regel einmal jährlich abgelesen.
«Stand alt»: Zählerstand zu Beginn des Abrechnungszeitraums.
«Stand neu»: Zählerstand am Ende des Abrechnungszeitraums.
Die Menge an bezogenem Trinkwasser in m³ bezieht sich auf die Verrechnung von Trinkwasser und Abwasser, welches Sie im Abrechnungszeitraum bezogen haben, also «Stand neu» minus «Stand alt».
Die «weitere Menge» ist die Differenz zwischen dem effektiven Trinkwasserverbrauch abzüglich der in der Jahresgebühr beinhaltenden Menge.
Das Abwasser wird im Auftrag des Tiefbauamts der Stadt Bern verrechnet. Weitere Informationen finden Sie unter www.bern.ch.
Um die Leistungen beim Heizgasbezug möglichst transparent auszuweisen, hat Energie Wasser Bern per Oktober 2022 bei der Heizgasabrechnung die Darstellung angepasst.
Die neue Position «Netznutzung» weist jetzt die Kosten für die Nutzung des Gasnetzes separat aus. Es handelt sich dabei um eine Aufteilung der bisherigen Position «Erdgaslieferung» in einen Teil «Erdgaslieferung» und einen Teil «Netznutzung». Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Kunden mit einem Gasbezug von weniger als 50'000 kWh pro Jahr gehören der Netznutzung S (Leistung S) an. Bei einem Gasbezug von mehr als 50'000 kWh pro Jahr wird die Netznutzung M (Leistung M) zugewiesen.
Ebenfalls per Oktober 2022 hat Energie Wasser Bern neue Produktbezeichnungen eingeführt. An der Produktzusammensetzung hat sich nichts verändert.
Produktebezeichnung bisher | Produktebezeichnung neu |
---|---|
Erdgas mit 10% Biogas | ewb.Basis.GAS |
Erdgas mit 25% Biogas | ewb.Standard.GAS |
Erdgas mit 50% Biogas | ewb.Natur.GAS |
100% Biogas | ewb.Öko.GAS |
Energie Wasser Bern verrechnet Gebühren nach dem Verursacherprinzip. Die meisten Rechnungen von Energie Wasser Bern werden fristgerecht bezahlt. Dafür danken wir unseren Kundinnen und Kunden. Werden Rechnungen wiederholt nicht bezahlt, wird durch Energie Wasser Bern ein sogenannter Vorkassenzähler installiert. Mit diesem Zähler kann vom Verbraucher nur dann Strom bezogen werden, wenn vorgängig eine Karte mit dem entsprechenden Guthaben aufgeladen wird.
Vorgang | Gebühr exkl. MWST. | Gebühr inkl. MWST. |
---|---|---|
Zahlungserinnerung | gebührenfrei | gebührenfrei |
1. Mahnung | CHF 20.00 | CHF 21.60 |
Betreibungsankündigung | CHF 30.00 | CHF 32.45 |
Löschung Betreibungsregistereintrag | CHF 20.00 | CHF 21.60 |
Verfügung Beseitigung Rechtsvorschlag | CHF 250.00 | keine MWST geschuldet |
Ratenplan: pro Rate | CHF 10.00 | CHF 10.80 |
Rückläufer Lastschriftverfahren/DebitDirect | CHF 10.00 | CHF 10.80 |
Rückvergütung auf Konto (Gutschrift) | gebührenfrei | gebührenfrei |
Messung und Abrechnung ausserhalb des festgelegten Abrechnungstermins (Tarif pro Ablesung) vor Ort | CHF 38.00 | CHF 41.10 |
Messungs- und Abrechnungsaufwände aufgrund der Verweigerung des Einbaus eines Smart Meters | siehe unten (a & b) | siehe unten (a & b) |
a) Einbau einer Messeinrichtung ohne Fernauslesung | CHF 150.00 | CHF 162.15 |
b) Zählerablesung vor Ort (Periodizität gegeben durch Struktur des zugeteilten Netznutzungstarifs) | CHF 38.00 | CHF 41.10 |
Abschalten/Einschalten Netzanschluss von Kundin oder Kunde veranlasst (Gemäss den gültigen Verordnungen) | CHF 70.00 | CHF 75.65 |
Umbauarbeiten Prepayment-Zähler Wandlermessung | nach Aufwand* max. CHF 10'000 | nach Aufwand* max. CHF 10'810 |
Einbau eines direktmessenden Vorkassenzählers | CHF 250.00 | CHF 270.25 |
Montage eines Vorkassenzählers mit Wandlermessung | CHF 400.00 | CHF 432.40 |
Grundgebühr Vorkassenzähler (pro Monat) | CHF 9.00 | CHF 9.75 |
Kundenkarte für Vorkassenzähler | CHF 20.00 | CHF 21.60 |
In unserem Kundenportal erhalten Sie einen Überblick über alle offenen und bereits beglichenen Rechnungen.
Auf unserer Musterrechnung erfahren Sie, wie sich Ihre Rechnung im Detail zusammensetzt.
Hier können Sie bequem und
einfach selber Ratenzahlungen und Fristverlängerungen beantragen.
Bei den CO2-Kosten handelt es sich um die Kosten der
Beschaffung von CO2-Emissionszertifikaten, welche für die mit Erdgas
produzierte Wärme beschafft werden müssen. Diese Kosten sind unabhängig von der
gesetzlichen CO2-Abgabe und richten sich nach dem Marktpreis der
CO2-Emissionszertifikate an den relevanten Grosshandelsplätzen.
Mit dem Formular Mutationsmeldung können Sie uns eine Änderung der Rechnungsadresse melden. Bitte wählen im Formular «Wechsel Rechnungsadresse»
Sie erhalten in der Regel alle drei Monate eine Rechnung von uns (Teilrechnung 1 bis 3 und eine Jahresrechnung). Bei einem jährlichen Rechnungsbetrag von weniger als CHF 600 erhalten Sie nur eine Teilrechnung und eine Jahresrechnung. Die Schlussrechnung wird jeweils bei einem Auszug ausgestellt. In unserem Kundenportal erhalten Sie einen Überblick über alle Rechnungen.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.