Wir setzen auf Transparenz

Fristenverlängerung und Ratenzahlung

Energie Wasser Bern ermöglicht ihren Kundinnen und Kunden eine Fristenverlängerung (Stundung) oder Ratenzahlung.

Ratenzahlung

Die erste Rate ist geschuldet per Fälligkeitsdatum der betroffenen Rechnung, Folgerate/n 30 Tage später (letzte Rate max. 90 Tage ab Fälligkeitsdatum der Rechnung). Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die nächste anfallende Rechnung (Teilrechnung / Jahresrechnung) wird wie gewohnt ausgestellt.

Fristenverlängerung

Die Fristverlängerung beträgt maximal 90 Tage ab Fälligkeitsdatum der betroffenen Rechnung. Für Fristenverlängerungen fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die nächste anfallende Rechnung (Teilrechnung / Jahresrechnung) wird wie gewohnt ausgestellt.

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