Ihre Bedürfnisse sind uns wichtig

Fristverlängerung und Ratenzahlung

Beantragen Sie bei Bedarf unkompliziert eine Fristverlängerung (Stundung) oder Ratenzahlung.

Ratenzahlung

Der Gesamtbetrag Ihrer Rechnung wird in mehrere Raten aufgeteilt. Die erste Rate ist bis zum Fälligkeitsdatum der betroffenen Rechnung zu begleichen. Die Folgerate/n werden im Abstand von 30 Tagen fällig (letzte Rate max. 90 Tage ab Fälligkeitsdatum der betroffenen Rechnung). Für das Erstellen des Ratenplans erheben wir eine Gebühr von CHF 10.- (exkl. MWST), die wir mit der ersten Rate verrechnen. Die nächste regulär anfallende Rechnung wird wie gewohnt ausgestellt. Wünschen Sie dafür wieder eine Ratenzahlung, müssen Sie diese erneut beantragen.

Fristverlängerung

Die Frist für das Bezahlen Ihrer Rechnung wird verlängert. Die Fristverlängerung beträgt maximal 90 Tage ab dem Fälligkeitsdatum der betroffenen Rechnung. Bei Fristverlängerungen fallen für Sie keine zusätzlichen Gebühren an. Die nächste regulär anfallende Rechnung wird wie gewohnt ausgestellt. Wünschen Sie dafür wieder eine Fristverlängerung, müssen Sie diese erneut beantragen. 

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