Wir setzen auf Transparenz
Energie Wasser Bern ermöglicht ihren Kundinnen und Kunden eine Fristenverlängerung (Stundung) oder Ratenzahlung.
Die erste Rate ist geschuldet per Fälligkeitsdatum der betroffenen
Rechnung, Folgerate/n 30 Tage später (letzte Rate max. 90 Tage ab Fälligkeitsdatum
der Rechnung). Für den Ratenplan erheben wir eine Gebühr von CHF 10
(exkl. MwSt) welcher mit der ersten Teilrechnung verrechnet wird. Die nächste anfallende
Rechnung (Teilrechnung / Jahresrechnung) wird wie gewohnt ausgestellt
Die Fristverlängerung beträgt maximal 90 Tage ab Fälligkeitsdatum der betroffenen Rechnung. Für Fristenverlängerungen fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die nächste anfallende Rechnung (Teilrechnung / Jahresrechnung) wird wie gewohnt ausgestellt.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.