Wir setzen auf Transparenz
Energie Wasser Bern ermöglicht ihren Kundinnen und Kunden eine Fristenverlängerung (Stundung) oder Ratenzahlung.
Die erste Rate ist geschuldet per Fälligkeitsdatum der betroffenen Rechnung, Folgerate/n 30 Tage später (letzte Rate max. 90 Tage ab Fälligkeitsdatum der Rechnung). Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die nächste anfallende Rechnung (Teilrechnung / Jahresrechnung) wird wie gewohnt ausgestellt.
Die Fristverlängerung beträgt maximal 90 Tage ab Fälligkeitsdatum der betroffenen Rechnung. Für Fristenverlängerungen fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die nächste anfallende Rechnung (Teilrechnung / Jahresrechnung) wird wie gewohnt ausgestellt.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.