Versorgungssicherheit
OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie wird beim Eintreten einer Strommangellage auf Anweisung der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) aktiv.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat in ihrer nationalen Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» das Thema «Nationale Strommangellage» als Top-Risiko ausgewiesen. Die Medien haben das Thema entsprechend aufgenommen, verstärkt darüber informiert sowie kontrovers diskutiert.
Eine Strommangellage betrifft auch die Stadt Bern und die dort tätigen Unternehmen. Energie Wasser Bern ist als Verteilnetzbetreiber ein Teil der im Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung gegründeten Kommission OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen), welche für die schweizweiten Massnahmen in einer Strommangellage zuständig ist. Unter einer Strommangellage sind weder ein Leitungsunterbruch oder ein Ausfall einer einzelnen Produktionsanlage zu verstehen noch der Wiederaufbau des Energiesystems nach einem Blackout. In der Definition von OSTRAL ist eine Strommangellage ein langfristiges Ungleichgewicht zwischen Stromangebot und -nachfrage, wobei eine Energieknappheit besteht. Die Strommangellage kann durch den Ausfall mehrerer wesentlicher Kraftwerke eintreten, durch wetterbedingt fehlende Energieproduktion (Winter-Dunkelflaute) bei zu wenig Speicherenergie oder auch durch fehlende notwendige Importe im Winter.
Die Schweiz ist durch 41 Leitungen mit den europäischen Nachbarländern verbunden. Allfällige Produktionsausfälle in der Schweiz können so durch Importe aus der EU überbrückt werden. Falls aber in der EU eine Strommangellage herrscht, wird diese die Schweiz beeinflussen. Es gibt also kein autarkes «Schweizer Übertragungsnetz» und es gibt ebenfalls keine isolierte «Berner Strommangellage», da die Stadt Bern im Stromnetz von Swissgrid integriert ist.
Falls in der Schweiz eine Strommangellage eintritt, wird der Bundesrat eine Bewirtschaftungsverordnung (BVO) in Kraft setzten. Darin definierte Massnahmen werden über die wirtschaftliche Landesversorgung durch OSTRAL umgesetzt. Zwischen dem Auftreten der Strommangellage und der Inkraftsetzung der BVO vergehen nur wenige Tage. Entsprechend wurden Verteilnetzbetreiber durch OSTRAL geschult und Grosskunden bereits im Herbst 2021 informiert, wie der Prozess beim Einsetzen notwendiger Massnahmen aussehen kann.
Die vorbereiteten Massnahmen zur Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs seitens der Verbraucher sind gemäss OSTRAL in folgender Reihenfolge vorgesehen:
Die Vorbereitung der Grossverbraucher (Jahresverbrauch von über 100'000 kWh an einem Netzanschluss) bestand darin, ihnen die Kontingentierung zu erläutern und zu erklären, wie sie sich auf eine allfällige Kontingentierung vorbereiten können.
Zudem können angebotsseitig der Markt ausgesetzt und die Kraftwerke zentral gesteuert werden, mit dem Ziel, die grossen Kraftwerke (v.a. Speicherreserven aus Wasserkraft) in der Krisenlage optimal zu nutzen. Proaktiv sind weitere Massnahmen auf der Angebotsseite ausserhalb von OSTRAL angedacht, wie beispielsweise eine Speicherreserve oder Reserve-Gaskraftwerke.
Energie Wasser Bern ist bestrebt, weiterhin aktiv bei OSTRAL mitzuarbeiten und im Falle einer Strommangellage alle vorgegebenen Massnahmen zeitnah umzusetzen.
Guy Parmelin, Bundespräsident und Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Werner Meier, Delegierter für wirtschaftliche Landesversorgung und Michael Frank, Direktor Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE sagen, weshalb eine gute Vorbereitung auf eine mögliche Strommangellage für Schweizer Unternehmen zentral ist, und bitten deren Management, den entsprechenden Fokus auf dem Thema zu haben.
Das hängt vom jeweiligen Einspeisemodel ab. Wenn Sie den PV-Strom hinter dem Zählpunkt einspeisen, dann nutzen sie ihn zuerst als Eigenverbrauch selbst. Nur überschüssiger Strom wird dann ins Netz eingespeist. Wenn Sie einen eigenen Zählpunkt für die PV-Anlage haben mit der Sie direkt ins Netz einspeisen und KEV Gelder erhalten, ist das eine wirtschaftliche PV-Anlage und Sie können nicht vom Eigenverbrauch profitieren.
Die Kontingente werden immer für einen ganzen Monat vom Bundesrat festgelegt, durch die Verteilnetzbetreiber (VNB) berechnet und an die Grosskunden als Verfügung per Brief an den GF oder CEO versendet. Nach dem kontingentierten Monat wird wieder das neue Kontingent durch den Bundesrat und der WL beschlossen und neu durch den VNB verfügt. Dies dauert so lange, bis der BG4 vom Bundesrat aufgehoben wird und die Mangellage als beendet erklärt wird.
Strommangellage bedeutet, dass wir unseren Verbrauch über eine gewisse Zeit (Wochen bis Monate) reduzieren und einschränken müssen, damit es nicht zu Stromausfällen kommt. Wenn wir es schaffen, die Kontingente einzuhalten, hat es zu jedem Zeitpunkt Strom der nutzbar ist – nur weniger, als im Normalfall. Sollten die Kontingente nicht eingehalten werden, kann es zu einer Verschärfung der Lage führen und zyklische Abschaltungen wären die Folge.
In einer Mangellage funktioniert der Strom zuhause. Erst in BG4, wenn es zu zyklischen Abschaltungen kommen würde, wäre dies nicht mehr gewährleistet. Wobei die Büroräumlichkeiten im Office auch davon betroffen wären. Lifte, Lüftungen, Licht etc. würde auch dort nur teilweise funktionieren. Bei BG4 mit Abschaltungen herrscht Krise und auch der Verkehr kommt zum Erliegen.
Im Fall von Netzabschaltungen ist eine «Inhouse»-Nutzung der Stromproduktion grundsätzlich möglich (soweit technisch umsetzbar). Allerdings sind dabei die technischen Restriktionen und Vorgaben des Verteilnetzbetreibers (VNB) zu berücksichtigen resp. zu befolgen.
Kontaktieren Sie Ihren Kundenberater oder unseren Kundendienst. Wir sind gerne für Sie da.