Versorgungssicherheit
OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie wird beim Eintreten einer Strommangellage auf Anweisung der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) aktiv.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat in ihrer nationalen Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» das Thema «Nationale Strommangellage» als Top-Risiko ausgewiesen. Die Medien haben das Thema entsprechend aufgenommen, verstärkt darüber informiert sowie kontrovers diskutiert.
Eine Strommangellage betrifft auch die Stadt Bern und die dort tätigen Unternehmen. Energie Wasser Bern ist als Verteilnetzbetreiber ein Teil der im Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung gegründeten Kommission OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen), welche für die schweizweiten Massnahmen in einer Strommangellage zuständig ist. Unter einer Strommangellage sind weder ein Leitungsunterbruch oder ein Ausfall einer einzelnen Produktionsanlage zu verstehen noch der Wiederaufbau des Energiesystems nach einem Blackout. In der Definition von OSTRAL ist eine Strommangellage ein langfristiges Ungleichgewicht zwischen Stromangebot und -nachfrage, wobei eine Energieknappheit besteht. Die Strommangellage kann durch den Ausfall mehrerer wesentlicher Kraftwerke eintreten, durch wetterbedingt fehlende Energieproduktion (Winter-Dunkelflaute) bei zu wenig Speicherenergie oder auch durch fehlende notwendige Importe im Winter.
Die Schweiz ist durch 41 Leitungen mit den europäischen Nachbarländern verbunden. Allfällige Produktionsausfälle in der Schweiz können so durch Importe aus der EU überbrückt werden. Falls aber in der EU eine Strommangellage herrscht, wird diese die Schweiz beeinflussen. Es gibt also kein autarkes «Schweizer Übertragungsnetz» und es gibt ebenfalls keine isolierte «Berner Strommangellage», da die Stadt Bern im Stromnetz von Swissgrid integriert ist.
Falls in der Schweiz eine Strommangellage eintritt, wird der Bundesrat eine oder mehrere Bewirtschaftungsverordnungen (BVO) in Kraft setzten. Darin definierte Massnahmen werden über die wirtschaftliche Landesversorgung durch OSTRAL umgesetzt. Zwischen dem Auftreten der Strommangellage und der Inkraftsetzung der BVO vergehen nur wenige Tage. Entsprechend wurden Verteilnetzbetreiber durch OSTRAL geschult und Grosskunden bereits im Herbst 2021 informiert, wie der Prozess beim Einsetzen notwendiger Massnahmen aussehen kann.
Die vorbereiteten Massnahmen zur Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs seitens der Verbraucher sind gemäss OSTRAL in folgender Reihenfolge vorgesehen:
Die Vorbereitung der Grossverbraucher (Jahresverbrauch von über 100'000 kWh an einem Netzanschluss) bestand darin, ihnen die Kontingentierung zu erläutern und zu erklären, wie sie sich auf eine allfällige Kontingentierung vorbereiten können.
Zudem können angebotsseitig der Markt ausgesetzt und die Kraftwerke zentral gesteuert werden, mit dem Ziel, die grossen Kraftwerke (v.a. Speicherreserven aus Wasserkraft) in der Krisenlage optimal zu nutzen. Proaktiv sind weitere Massnahmen auf der Angebotsseite ausserhalb von OSTRAL angedacht, wie beispielsweise eine Speicherreserve oder Reserve-Gaskraftwerke.
Energie Wasser Bern arbeitet aktiv bei OSTRAL mit und setzt sich für die Vorbereitungen auf eine Energiemangellage ein.
Das hängt vom jeweiligen Einspeisemodell ab. Wenn Sie den PV-Strom hinter dem Zählpunkt einspeisen, dann nutzen sie ihn zuerst als Eigenverbrauch selbst. Nur überschüssiger Strom wird dann ins Netz eingespeist. Wenn Sie einen eigenen Zählpunkt für die PV-Anlage haben, mit der Sie direkt ins Netz einspeisen, ist das eine wirtschaftliche PV-Anlage und Sie können nicht vom Eigenverbrauch profitieren.
Es gibt die Sofortkontingentierung und die Kontingentierung. Die
Sofortkontingentierung wird kurzfristig verordnet und dauert einen Tag. Berechnung
des Kontingents, Umsetzung der Massnahmen und Erfolgskontrolle sind in der
Eigenverantwortung der betroffenen Betriebe. Die «reguläre» Kontingentierung dauert einen Monat. Die Kontingente werden
durch den VNB berechnet und im Auftrag der Wirtschaftlichen Landesversorgung an
die betroffenen Betriebe verschickt. Sowohl von der Sofortkontingentierung wie auch der Kontingentierung sind
Grossverbraucher, sprich Betriebe mit einem Jahresverbrauch von mehr als
100'000 kWh betroffen.
Strommangellage bedeutet, dass wir unseren Verbrauch über eine
gewisse Zeit (Wochen bis Monate) reduzieren und einschränken müssen, damit
es nicht zu Stromausfällen kommt. Wenn wir es schaffen, die Kontingente
einzuhalten, hat es zu jedem Zeitpunkt Strom, der nutzbar ist – nur
weniger als im Normalfall. Sollten die Kontingente nicht eingehalten
werden, kann es zu einer Verschärfung der Lage und in der Folge zu zyklischen
Abschaltungen kommen.
Das Homeoffice ist nur bedingt eine Option, weil auch im
Homeoffice Strom verbraucht wird. Einfach zu Hause statt am Arbeitsplatz. Das
heisst: Homeoffice ist nicht unbedingt ein Beitrag zum Stromsparen. Erst wenn
beispielsweise der öffentliche Verkehr reduziert werden kann, weil viele
Personen im Homeoffice arbeiten, kann in der Summe Strom gespart werden.
Im Fall von Netzabschaltungen ist eine «Inhouse»-Nutzung der
Stromproduktion grundsätzlich möglich (soweit technisch umsetzbar). Allerdings
sind dabei die technischen Restriktionen und Vorgaben des Verteilnetzbetreibers
(VNB) zu berücksichtigen resp. zu befolgen. Ausserdem sind die meisten
Photovoltaik-Anlagen nicht autarkiefähig; das heisst sie schalten sich selber aus,
wenn sie vom Netz kein Wechselstromsignal mehr bekommen und produzieren in der Folge
keinen Strom mehr.
Die Bewirtschaftungsmassnahmen gelten für alle Endverbraucher,
welche direkt oder indirekt am öffentlichen Elektrizitätsnetz angeschlossen
sind. Mit der Produktion aus Ihrer Stromerzeugungsanlage helfen Sie so mit, den
Versorgungsengpass zu mildern.
Die Kontingentierung, die zugestellt wird, muss eingehalten
werden. Es gilt ausnahmslos für alle gleich
Was die Verteilnetzbetreiber (VNB) betrifft, ja. Diese haben
Konzepte erstellt, wie sie mit einer Strommangellage umgehen
werden. Bei Grossverbrauchern ist dies von Fall zu Fall (Detailhandel,
Chemie, Banken, Dienstleister etc.) unterschiedlich und kann nicht einheitlich
beantwortet werden.
Nein, aber es erleichtert die Umsetzung und sensibilisiert für
das Thema Stromversorgung, Notstrom, USV etc. Es gibt nur eine
Verpflichtung: Während der Strommangellage die Kontingentierung
einzuhalten.
Nein. Erst nach Monatsende werden die Verbrauchswerte
fernausgelesen und mit dem vorher zugewiesenen Kontingent verglichen. Kunden
haben ihre individuelle Möglichkeit, ihre Energie einzusparen, z.B. auch erst
gegen Monatsende.
Kontaktieren Sie Ihren Kundenberater oder unseren Kundendienst. Wir sind gerne für Sie da.