Versorgungssicherheit

Stromversorgung bei einer Mangellage

OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie wird beim Eintreten einer Strommangellage auf Anweisung der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) aktiv.

Umgang mit dem Risiko Strommangellage 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat in ihrer nationalen Risikoanalyse «Kata­strophen und Notlagen Schweiz» das Thema «Nationale Strommangellage» als Top-Risiko ausgewiesen. Die Medien haben das Thema entsprechend aufgenommen, ver­stärkt darüber informiert sowie kontrovers diskutiert.

Eine Strommangellage betrifft auch die Stadt Bern und die dort tätigen Unternehmen. Energie Wasser Bern ist als Verteilnetzbetreiber ein Teil der im Auftrag der wirtschaft­lichen Landesversorgung gegründeten Kommission OSTRAL (Organisa­tion für Strom­versorgung in Ausserordentlichen Lagen), welche für die schweizweiten Massnahmen in einer Strommangellage zuständig ist. Unter einer Strommangellage sind weder ein Leitungsunterbruch oder ein Ausfall einer einzelnen Pro­duktionsanlage zu verstehen noch der Wiederaufbau des Energiesystems nach einem Blackout. In der Definition von OSTRAL ist eine Strommangellage ein langfristiges Un­gleich­gewicht zwischen Stromangebot und -nachfrage, wobei eine Energieknapp­heit be­steht. Die Strommangellage kann durch den Ausfall mehrerer wesentlicher Kraft­werke eintreten, durch wetterbedingt fehlende Energieproduktion (Winter-Dunkel­flaute) bei zu wenig Spei­cherenergie oder auch durch fehlende notwendige Importe im Winter.

Die Schweiz ist durch 41 Leitungen mit den europäischen Nachbarländern verbunden. Allfällige Produktionsausfälle in der Schweiz können so durch Importe aus der EU überbrückt werden. Falls aber in der EU eine Strommangellage herrscht, wird diese die Schweiz beeinflussen. Es gibt also kein autarkes «Schweizer Übertragungs­netz» und es gibt ebenfalls keine isolierte «Berner Strommangellage», da die Stadt Bern im Stromnetz von Swissgrid integriert ist.

Falls in der Schweiz eine Strommangellage eintritt, wird der Bundesrat eine oder mehrere Bewirtschaftungsverordnungen (BVO) in Kraft setzten. Darin definierte Massnahmen werden über die wirtschaftliche Landesversorgung durch OSTRAL umgesetzt. Zwischen dem Auftre­ten der Strom­mangellage und der Inkraftsetzung der BVO vergehen nur wenige Tage. Entspre­chend wurden Verteilnetzbetreiber durch OSTRAL geschult und Gross­kunden bereits im Herbst 2021 informiert, wie der Pro­zess beim Ein­setzen notwendiger Massnahmen aussehen kann.

Die vorbereiteten Massnahmen zur Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs seitens der Verbraucher sind gemäss OSTRAL in folgender Reihenfolge vorgesehen:

  1. Appelle zum freiwilligen Stromsparen
  2. Beschränkungen und Verbote
  3. Kontingentierung der Grossverbraucher
  4. Zyklische Abschaltung

Die Vorbereitung der Grossverbraucher (Jahresverbrauch von über 100'000 kWh an einem Netzanschluss) bestand darin, ihnen die Kontingentierung zu erläutern und zu erklären, wie sie sich auf eine allfällige Kontingentierung vorbereiten können.

Zu­dem können angebotsseitig der Markt ausgesetzt und die Kraftwerke zentral gesteuert werden, mit dem Ziel, die grossen Kraftwerke (v.a. Speicherreserven aus Wasserkraft) in der Kri­sen­lage optimal zu nutzen. Proaktiv sind weitere Massnah­men auf der Angebotsseite ausserhalb von OSTRAL angedacht, wie beispielsweise eine Speicherreserve oder Reserve-Gaskraftwerke.

Energie Wasser Bern arbeitet aktiv bei OSTRAL mit und setzt sich für die Vorbereitungen auf eine Energiemangellage ein.

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