Leistungs- und Arbeitstarif
Diese Tarife gelten für Kundinnen und Kunden in der Stadt Bern und in den Gemeinden mit Biogas und Erdgas. Hier finden Sie die Tarife gültig bis 31.12.2024.
Die Tarife für Biogas und Erdgas setzen sich aus dem Leistungs- und dem Arbeitstarif zusammen. Sie gelten für alle Anlagen, welche vollständig mit Biogas oder Erdgas beliefert werden. Sie verbrauchen mehr als 600'000 kWh pro Jahr? Wenden Sie sich für eine Preisanfrage an unseren Kundendienst.
| Für Bezugsmengen unter 50‘000 kWh pro Jahr (Preis pro Kilowattstunde) | Für Bezugsmengen über 50‘000 kWh pro Jahr (Preis pro Kilowattstunde) | ||
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| exkl. MWST. | inkl. MWST. | exkl. MWST. | inkl. MWST |
Leistungstarif Lieferung (pro kW und Jahr) | CHF 14.40 | CHF 15.57 | CHF 14.40 | CHF 15.57 |
Leistungstarif Netznutzung (pro kW und Jahr) | CHF 19.20 | CHF 20.76 | CHF 19.20 | CHF 20.76 |
Arbeitstarif Netznutzung (Rp./kWh) | 2.35 Rp./kWh | 2.54 Rp./kWh | 1.43 Rp./kWh | 1.55 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Basis.GAS (10% Biogas) 2 | 10.07 Rp./kWh | 10.89 Rp./kWh | 9.81 Rp./kWh | 10.60 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Standard.GAS (25% Biogas) 1,2 | 11.36 Rp./kWh | 12.28 Rp./kWh | 11.10 Rp./kWh | 12.00 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Natur.GAS (50% Biogas) 2 | 13.51 Rp./kWh | 14.60 Rp./kWh | 13.25 Rp./kWh | 14.32 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Öko.GAS (100% Biogas) 2 | 17.81 Rp./kWh | 19.25 Rp./kWh | 17.55 Rp./kWh | 18.97 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Heizungsersatz.GAS (75% Biogas) 3 | 14.75 Rp./kWh | 15.94 Rp./kWh | 14.49 Rp./kWh | 15.66 Rp./kWh |
- plus CO2-Klimaschutzbeitrag | +0.50 Rp./kWh | MWST-befreit | +0.50 Rp./kWh | MWST-befreit |
Angabe zur minimal verrechneten Leistung: Es werden im Minimum folgende Leistungen verrechnet: für Anlagen mit Bezugsmengen unter 50'000 kWh pro Jahr: 5 kW; für Anlagen mit Bezugsmengen über 50'000 kWh pro Jahr: 15 kW.
Legende: 1 dies ist Ihr Standardprodukt. 2 Im Arbeitstarif ist die CO2-Abgabe des Bundes nicht enthalten. Sie ist zusätzlich geschuldet und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Auf dem Anteil Biogas wird keine CO2-Abgabe verrechnet. Weitere Informationen zur CO2-Abgabe finden Sie untenstehend. 3 Ausschliesslich im Zusammenhang mit einem Heizungsersatz erhältlich.
Erdgas und Biogas für alle Haushaltanwendungen wie Kochen, Wassererwärmung, Waschen, Trocknen, jedoch ohne Heizen.
| Mit Einzelzähler (Preis pro Kilowattstunde) | Mit Zentralzähler (Preis pro Kilowattstunde) | ||
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| exkl. MWST. | inkl. MWST. | exkl. MWST. | inkl. MWST |
Grundtarif Netznutzung (pro Monat) | CHF 3.80 | CHF 4.11 | CHF 1.90 | CHF 2.05 |
Arbeitstarif Netznutzung (Rp./kWh) | 14.75 Rp./kWh | 15.94 Rp./kWh | 16.60 Rp./kWh | 17.94 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Basis.GAS (10% Biogas) 2 | 8.86 Rp./kWh | 9.58 Rp./kWh | 8.86 Rp./kWh | 9.58 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Standard.GAS (25% Biogas) 1,2 | 10.15 Rp./kWh | 10.97 Rp./kWh | 10.15 Rp./kWh | 10.97 Rp./kWh |
Arbeitstarif ewb.Öko.GAS (100% Biogas) 2 | 16.60 Rp./kWh | 17.94 Rp./kWh | nicht erhältlich | nicht erhältlich |
Legende: 1 dies ist Ihr Standardprodukt. 2 Im Arbeitstarif ist die
CO2-Abgabe des Bundes nicht enthalten. Sie ist zusätzlich geschuldet und
wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Auf dem Anteil Biogas wird
keine CO2-Abgabe verrechnet. Weitere Informationen zur CO2-Abgabe finden
Sie untenstehend.
Die CO2-Abgabe ist ein zentrales Instrument des Bundes zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele. Sie ist eine Lenkungsabgabe und wird seit 2008 auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas erhoben. Damit verteuert sie die fossilen Brennstoffe und setzt so Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger. Die Höhe der CO2-Abgabe richtet sich nach Artikel 3 der CO2-Verordnung vom 8. Juni 2007 (SR 641.712) und dem entsprechenden Anhang. Energie Wasser Bern stellt diesen Betrag den Kundinnen und Kunden in Rechnung.
Schweizer Biogas ist von der CO2-Abgabe befreit. Auf ausländischem Biogas fällt die CO2-Abgabe an, da die Biogaszertifikate noch nicht mit einem Emissionsrecht verknüpft sind und die CO2-Reduktion dem Produktionsland angerechnet wird. Um den Ausweis auf der Rechnung zu vereinfachen, verrechnet Energie Wasser Bern Biogas unabhängig von der Herkunft ohne CO2-Abgabe. Die CO2-Abgabe auf dem ausländischen Biogas ist in die Tarife einkalkuliert.
Rp./kWh exkl. MWST | Rp./kWh inkl. MWST | |
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CO2-Abgabe | 2.16 | 2.33 |
Mit dieser Abgabe wird der Anteil der Gewinnausschüttung an die Stadt Bern sowie der Entschädigung an die Stadt Bern für die Benützung des öffentlichen Grundes abgegolten. Diese Abgabe wird separat ausgewiesen und nach der Menge des Gesamtverbrauches verrechnet. Die Gemeinde wählt die Höhe der Abgabe selbst und Energie Wasser Bern stellt diesen Betrag den Kundinnen und Kunden in Rechnung.
Rp./kWh exkl. MWST | Rp./kWh inkl. MWST | |
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Bern | 0.40 | 0.43 |
Bremgarten | 0.40 | 0.43 |
Ittigen | 0.30 | 0.32 |
Kirchlindach | 0.29 | 0.31 |
Köniz | 0.50 | 0.54 |
Münchenbuchsee | 0.40 | 0.43 |
Ostermundigen | 0.30 | 0.32 |
Zollikofen | 0.30 | 0.32 |
Die Preise entsprechen den Netznutzungskategorien «S», Verbrauchsstellen mit einem jährlichen Gasbezug von bis zu 50'000 kWh/Jahr» und Netznutzungskategorien «M» mit einem jährlichen Gasbezug von mehr als 50'000 kWh/Jahr» aufgeführt. Es handelt sich um die Tarife für das
Standardprodukt. Dieses beinhaltete bis September 2013 100% Erdgas, ab
1. Oktober 2013 Erdgas mit 5% Biogas, ab 1. Januar 2019 Erdgas mit 10%
Biogas und ab 1. April 2020 Erdgas mit 25% Biogas. Seit dem 1. Oktober 2022 werden die Gaslieferung und die Netznutzung separat ausgewiesen und verrechnet.
Die Preise verstehen sich exkl. MWST.
Der Gaspreis hängt im Wesentlichen von der Witterung, dem Öl-, Kohle- und Strompreis, dem Angebot an Flüssiggas, den Speicherständen sowie den Wechselkursen ab und ist damit Schwankungen unterworfen.
von | bis | bis 50'000 kWh/Jahr, Rp./kWh | ab 50'000 kWh/Jahr, Rp./kWh |
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01.10.2024 | 11.36¹, 2.35² | 11.10¹, 1.43² | |
01.07.2023 | 30.09.2024 | 12.99¹, 2.35² | 12.73¹, 1.43² |
01.03.2023 | 30.06.2023 | 9.48¹, 2.35² | 9.22¹, 1.43² |
01.01.2023 | 28.02.2023 | 11.76¹, 2.35² | 11.50¹, 1.43² |
01.10.2022 | 31.12.2022 | 12.78¹, 2.74² | 12.52¹, 1.70² |
01.06.2022 | 30.09.2022 | 12.57 | 11.27 |
01.05.2022 | 31.05.2022 | 10.93 | 9.63 |
01.04.2022 | 30.04.2022 | 11.39 | 10.09 |
01.03.2022 | 31.03.2022 | 10.08 | 8.78 |
01.01.2022 | 28.02.2022 | 10.64 | 9.34 |
01.12.2021 | 31.12.2021 | 10.86 | 9.61 |
01.11.2021 | 30.11.2021 | 11.26 | 10.01 |
01.10.2021 | 31.10.2021 | 9.25 | 8.00 |
01.07.2021 | 30.09.2021 | 8.33 | 7.08 |
01.04.2021 | 30.06.2021 | 7.77 | 6.52 |
01.01.2021 | 31.03.2021 | 7.91 | 6.66 |
01.10.2020 | 31.12.2020 | 8.08 | 6.83 |
01.07.2020 | 30.09.2020 | 7.81 | 6.56 |
01.04.2020 | 30.06.2020 | 8.08 | 6.83 |
01.01.2020 | 31.03.2020 | 7.82 | 6.57 |
¹Energie, ²Netz
Wenn Sie ein Produkt mit Erdgasanteilen beziehen, können Sie auf Wunsch einen Klimaschutzbeitrag für das ausgestossene CO2 leisten.
Rp./kWh exkl. MWST | Rp./kWh inkl. MWST | |
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Preis CO2-Klimaschutzbeitrag | 0.5 Rp./kWh Erdgas | MWST. befreit |
Der CO2-Klimaschutzbeitrag fällt nur auf dem Erdgasanteil an. Beispiel: Sie beziehen pro Jahr 10 000 kWh Gas im Tarif ewb.Standard.GAS (25% Biogas). Der CO2-Klimaschutzbeitrag wird dann auf dem Erdgasanteil, also auf 75% der bezogenen Menge, verrechnet: 10 000 kWh x 75% x 0.5 Rp./kWh / 100 = 37.50 Fr./Jahr.
Sie können Ihr Gasprodukt jederzeit in unserem Kundenportal wechseln.
Es gab Infoveranstaltungen des Kantons zum neuen Energiegesetz. Die Unterlagen sind zugänglich. Die Kunden können sich zudem an die Energieberatung der Stadt Bern wenden oder an das Wärmeteam von MV. Seitens ewb ist keine flächendeckende Information der Kunden geplant.
Ja. Zu aktuellen Tarifen (Stand 1.4.2023) betragen die jährlichen Mehrkosten von ewb.Heizungsersatz.GAS gegenüber ewb.Standard.GAS für einen Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 10'000 kWh rund 209 Franken.
Die Anforderungen gelten für Wohnen MFH, Wohnen EFH, Verwaltung, Schulen, Verkauf, Restaurants; aber unabhängig von der Grösse der Anlage.
Die Gemeinde resp. das Amt für Umwelt und Energie (AUE) des Kantons Bern können Bussen aussprechen oder die Umsetzung einer anderen Standardlösung verlangen.
ewb ist nicht in der Pflicht, einen Heizungsersatz des Kunden zu melden, das muss der Kunde selbst machen. Er muss den Heizungsersatz über die Website «eBau» melden. Entscheidet sich der Kunde dafür, die kantonalen Vorgaben mit ewb.Heizungsersatz.GAS zu erfüllen, muss er einen Nachweis des Produktbezugs (Tarifänderungsschreiben ewb) im Tool «eBau» hochladen.
Ja, das ist zu erwarten. Kurzfristig findet eine Umverteilung des Schweizer Biogases von den bisherigen Gasprodukten zu ewb.Heizungseratz.GAS statt. Mittelfristig sollen neue Bezugsquellen für erneuerbares Gas aus der Schweiz erschlossen werden.
Energie Wasser Bern wird ewb.Heizungsersatz.GAS nur solange verkaufen, wie die der Bezug während der Nutzungsdauer der Heizung mit grosser Wahrscheinlichkeit sichergestellt werden kann. Sollte ein Bezugsvertrag auslaufen und nicht verlängert werden können, müsste Energie Wasser Bern die Lieferung von ewb.Heizungersatz.GAS einstellen. Die Kunden müssten die kantonalen Anforderungen über eine andere Standardlösung erfüllen.
Erneuerbares Gas aus der Schweiz ist begrenzt. Energie Wasser Bern ist dank des langjährigen Bezugsvertrags mit der Ara Region Bern in einer guten Ausgangslage. Mit dem aktuellen Bezugsvertrag können aber nicht alle ewb-Kunden mit ewb.Heizungsersatz.GAS versorgt werden. Energie Wasser Bern strebt an, weitere Bezugsverträge für erneuerbares Gas aus der Schweiz abzuschliessen.
Grundsätzlich während der Nutzungsdauer der Heizung. Der Kunde ist aber frei, während der Nutzungsdauer der Heizung auf eine andere Standardlösung zu wechseln, weil er z.B. die Fenster ersetzt und damit die kantonalen Anforderungen erfüllt hat. Dann muss er dies wiederum auf der Website «eBau» melden.
Standardlösungen sind technische Vorgaben, welche beim Heizungsersatz umzusetzen sind, sofern das Gebäude älter als 20 Jahre ist und die Gesamtenergieklasse D des GEAK nicht erreicht wird. Dazu gehören unter anderem der Anschluss an ein Fernwärmenetz mit Wärme aus einer KVA, der Bau von Sonnenkollektoren, die Verwendung einer Wärmepumpe oder einer Holzfeuerung oder ein Fensterersatz. Die vollständige Liste findet sich im Anhang 4 der KEnV.
Ab 1.1.2023 gilt das neue kantonale Energiesetz (KEnG) und die dazugehörige Verordnung (KEnV). Die angepasste Energieverordnung definiert in Art. 20a Anforderungen an den Heizungsersatz in Gebäuden, welche älter als 20 Jahre sind. So muss beim Heizungsersatz entweder eine Standardlösung umgesetzt werden oder es ist der Nachweis zu erbringen, dass das Gebäude die Gesamtenergieeffizienzklasse D des GEAK erreicht oder es ist erneuerbares Gas aus der Schweiz im Umfang von 50 Prozent zusätzlich zum Standardprodukt des Gasversorgers zu beziehen.
ewb.Heizungsersatz.GAS beinhaltet zusätzlich zu ewb.Standard.GAS noch 50% erneuerbares Gas aus der Schweiz. Es beinhaltet also insgesamt 75% Biogas. ewb.Heizungsersatz.GAS steht nicht allen Kunden zur Verfügung. Es richtet sich nur an Kunden, welche bei einem Heizungsersatz mit Gas weiter heizen möchten oder von Heizöl auf Gas umsteigen und sonst keine andere Möglichkeit haben, die neuen kantonalen Anforderungen zu erfüllen. Andere Kunden können dieses Produkt nicht beziehen. Grund ist, dass erneuerbares Gas aus der Schweiz knapp ist.
Biogas wird aus Biomasse gewonnen - zum Beispiel Hofdünger, Klärschlamm, organische Abfälle, Grüngut. Diese Biomasse wird in der Schweiz heute erst etwa zur Hälfte energetisch genutzt (Quelle: Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL). Nebst dem inländischen Potenzial gibt es auch im Ausland Potenzial für Biogasanlagen. In der EU entspricht die derzeitige Biogasproduktion etwa 6 % der Erdgasimporte aus Russland. Mit dem verbleibenden Potenzial können etwa weitere 26 % ersetzt werden (Quelle: Deutsches Biomasseforschungszentrum). Gleichzeitig wird der Gasbedarf wegen der zunehmenden Verbreitung von Wärmepumpen und Fernwärme, besserer Gebäudedämmung und wärmerer Winter zurückgehen. Eine Biogasknappheit zeichnet sich derzeit nicht ab.
Wir kalkulieren den Biogaspreis auf folgender Basis: Preis des Erdgases + Preis des Biogasmehrwerts. Daher schwankt der Preis vom Biogas gleich stark wie der Erdgaspreis. Dies ist so, weil wir die Mehrheit des Biogases selbst auch als Mehrwert beziehen – d.h. das produzierte Biogas wird z.B. in das dänische Gasnetz eingespeist, das physische Gas geht an den dänischen Gasversorger, aber der ökologischen Mehrwert des Biogases geht an ewb (analog Herkunftsnachweis beim Strom). Da wir Ihnen aber physisches Gas liefern, müssen wir die Preise für das (physische) Erdgas und den ökologischen Mehrwert des Biogases wieder zusammenrechnen. Der Preis des ökologischen Mehrwerts verändert sich unter dem Jahr nicht.