Verhaltenskodex
Ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit erreichen wir mit klaren Grundsätzen und kontinuierlichen Verbesserungen in allen Bereichen. Wir stellen für ein erfolgreiches Nachhaltigkeitsmanagement die erforderlichen Ressourcen und Informationen zur Verfügung.
Als stadteigenes Infrastruktur- und Dienstleistungsunternehmen mit einem Service-Public-Auftrag ist Energie Wasser Bern in besonderer Weise bestrebt, eine solide, positive Reputation aufrechtzuerhalten und einen beständigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erwirtschaften. Dieses Ziel kann nur durch ein jederzeit korrektes Verhalten gegenüber unseren zahlreichen Ansprechpartnerinnen und -partnern erreicht werden: der Stadt Bern als unsere Eignerin, unseren Kundinnen und Kunden, Arbeitskolleginnen und -kollegen, Lieferanten, Dienstleistern, Behörden und Dritten.
Zur Sicherstellung eines solch korrekten Verhaltens enthält der vorliegende Verhaltenskodex verbindliche Verhaltensregeln, welche auf unseren Werten basieren. Er dient damit als Richtschnur für unseren Arbeitsalltag. Sowohl die Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung als auch sämtliche Mitarbeitende von Energie Wasser Bern sind verpflichtet, den Verhaltenskodex und die darin aufgeführten Verhaltensregeln bei all ihren Tätigkeiten zu beachten und umzusetzen. Auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern erwarten wir, dass sie in Übereinstimmung mit denjenigen Inhalten des Verhaltenskodex handeln, die auf sie Anwendung finden oder finden könnten. Wir alle leisten damit einen Beitrag zur Sicherstellung der Compliance bei Energie Wasser Bern.
Die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele streben wir mit einem durchwegs gesetzeskonformen, integren und ehrlichen Verhalten an. Wir verpflichten uns, die geltenden Gesetze einzuhalten und den Verhaltenskodex sowie die internen Erlasse konsequent zu befolgen.
Bei Fragen oder Unsicherheiten über das korrekte Verhalten wenden wir uns an die Linienvorgesetzten oder an die Mitarbeitenden von Compliance.
Energie Wasser Bern stellt die Sicherheit und den Schutz von Mensch und Umwelt an erste Stelle. Das Unternehmen schützt die Gesundheit insbesondere seiner Mitarbeitenden und trifft die zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten erforderlichen Massnahmen. Alle Mitarbeitenden verpflichten sich, durch sicherheits- und risikobewusstes Verhalten sowie durch die strikte Einhaltung der arbeits- und gesundheitsrechtlichen Vorschriften und technischen Standards Schäden und Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Wir nehmen unsere ökonomische, ökologische und soziale Verantwortung wahr und verbessern uns kontinuierlich. Wir achten die international anerkannten Menschenrechte gemäss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO.
Der Umgang mit unseren Mitmenschen ist geprägt durch Respekt, Anstand und Fairness. Wir unterlassen jede Form von Belästigung und tolerieren insbesondere keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Herkunft, Ethnie, Alter, Behinderung oder politischer Ausrichtung. Energie Wasser Bern respektiert den Grundsatz der Lohngleichheit.
Wir tolerieren kein korruptes Geschäftsverhalten. Im Zusammenhang mit unserer geschäftlichen Tätigkeit nehmen wir keine Zuwendungen von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern oder Dritten an, wenn wir dadurch in unseren Entscheidungen tatsächlich oder dem Anschein nach beeinflusst werden könnten. Wir bieten diesen Personen auch keine solchen Zuwendungen an. Zulässig sind in der Weisung über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen detailliert umschriebene, kleinere Aufmerksamkeiten als Zeichen der Höflichkeit oder der Wertschätzung. Selbst solche dürfen nicht angenommen werden, sofern eine Verbindung zu Entscheidungsprozessen besteht oder bestehen könnte.
Wir bekennen uns zum Prinzip des fairen und lauteren Wettbewerbs. Wir treffen keine Abreden mit anderen Unternehmen, die den Wettbewerb erheblich beschränken oder verhindern und nicht durch wirtschaftliche Effizienzgründe gerechtfertigt sind. Untersagt sind insbesondere Abreden mit Mitbewerbern über die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen, über die Einschränkung von Produktions-, Bezugs- oder Liefermengen sowie über die Aufteilung von Märkten nach Gebieten oder Geschäftspartnern. Eine allfällige marktbeherrschende oder -mächtige Stellung missbrauchen wir nicht.
Gestützt auf das Prinzip des informatorischen Unbundlings gelten Daten und Informationen aus dem Monopolbereich «Netzbetrieb» als wirtschaftlich sensibel. Sie sind in jedem Fall vertraulich zu behandeln und dürfen – damit unzulässige Marktvorteile vermieden werden können – nicht für andere Tätigkeitsfelder von Energie Wasser Bern ausserhalb des Netzbetriebs verwendet werden. Wir machen keinen Gebrauch von Insiderinformationen und geben solche Informationen auch nicht an unberechtigte Dritte weiter. Wir respektieren das geistige Eigentum sowie die Schutz- und Nutzungsrechte Dritter.
Wir kommunizieren und informieren offen, ehrlich und stufengerecht.
Wir vermeiden Situationen, in denen die persönlichen Interessen im Widerspruch zur Pflichterfüllung im Unternehmen stehen. Bei bestehenden oder potenziellen Interessenkonflikten informieren wir umgehend die vorgesetzte Person. Bei der Behandlung von Geschäften, an denen wir ein persönliches Interesse haben oder dem Anschein nach haben könnten, sowie bei der Beschlussfassung über solche Geschäfte treten wir in den Ausstand.
Wir bearbeiten Personendaten unserer Kundinnen und Kunden, von Mitarbeitenden und Dritten mit aller Sorgfalt und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Prinzipien sowie der internen Datenschutzvorgaben. Der Schutz der Personendaten erfolgt durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Wir verpflichten uns, Geschäftsgeheimnisse zu bewahren sowie interne, vertrauliche und streng vertrauliche Informationen nur zum vorgesehenen geschäftlichen Zweck zu nutzen. Wir machen diese Informationen weder intern noch extern nicht berechtigten Personen zugänglich und verwenden sie nicht zu unserem privaten Vorteil.
Spenden an politische Parteien, religiöse Institutionen oder militärische Organisationen sind ausgeschlossen, ebenso Spenden an Behördenmitglieder und andere Einzelpersonen. Energie Wasser Bern unterstützt ausgewählte Projekte gemäss den geltenden Sponsoring-Richtlinien.
Wir gehen sorgfältig und achtsam mit den Assets von Energie Wasser Bern um. Wir setzen diese nur zum bestimmungsgemässen Gebrauch ein und schützen sie vor Verlust, Beschädigung und unberechtigtem Zugriff.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie sämtliche Mitarbeitenden von Energie Wasser Bern sind verpflichtet, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, dem Verhaltenskodex sowie den internen Erlassen zu handeln. Im Rahmen ihrer Führungsverantwortung sind die Führungskräfte aller Stufen dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen, die Verhaltensregeln des Verhaltenskodex sowie die internen Erlasse den Mitarbeitenden in ihrem Verantwortungsbereich bekannt sind und eingehalten werden. Die Organe und Führungskräfte wirken jederzeit als Vorbilder.
Durch zielgerichtete Informationen und Schulungen durch die vorgesetzten Personen sowie die Compliance Fachstelle stellt Energie Wasser Bern sicher, dass die Mitarbeitenden des Unternehmens in Bezug auf Compliance-Belange sensibilisiert sind.
Um Unterstützung und Antworten zu Compliance-Fragen zu erhalten, können sich die Mitarbeitenden jederzeit an die vorgesetzten Personen oder die Mitarbeitenden von Compliance wenden.
Tatsächliche, drohende oder vermutete Verstösse gegen gesetzliche Vorgaben, Verhaltensregeln dieses Verhaltenskodex oder interne Erlasse sind der vorgesetzten Person, der Compliance Fachstelle oder der Whistleblowing-Meldestelle der Stadt Bern zu melden. Mitarbeitende, welche Verstösse melden, haben keine Nachteile zu befürchten, sofern die Meldung in guten Treuen erfolgte. Meldungen wider besseres Wissen können sanktioniert werden.
Bewusste Verstösse gegen Gesetze, gegen Verhaltensregeln des Verhaltenskodex sowie gegen Vorgaben der internen Erlasse werden nicht toleriert. Energie Wasser Bern spricht in diesem Fall geeignete arbeitsrechtliche Sanktionen aus. Das Unternehmen behält sich zudem die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte vor.
Dieser Inhalt wurde vom Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern genehmigt am 2. November 2023, in Kraft getreten am 1. Dezember 2023
Zuständig für zusätzliche Auskünfte ist die Compliance Fachstelle von Energie Wasser Bern, compliance@ewb.ch. Compliance Meldungen können insbesondere auch an die Meldestelle Whistleblowing der Stadt Bern erfolgen.