Energieverbrauch
Draussen kalt, drinnen warm: Die Heizgradtage (HGT) sind ein Mass für den temperaturbedingten Heizenergieverbrauch eines Gebäudes.
Einmal jährlich wird der Erdgaszähler abgelesen und damit der Energieverbrauch gemessen. Weil der Erdgaspreis in der Regel einmal oder mehrmals pro Jahr ändert, wird für jeden Zeitraum der Verbrauch nach Heizgradtagen (HGT) ermittelt.
Zur Bestimmung der Heizgradtage wird die mittlere Tagestemperatur betrachtet. Liegt diese tiefer als 12 Grad Celsius, fallen an diesem Tag Heizgradtage an. Von der normierten Raumtemperatur von 20 Grad Celsius wird die durchschnittliche Aussentemperatur abgezogen – die Differenz sind die Heizgradtage.
Beispiel: An einem Wintertag ist es draussen im Durchschnitt 1 Grad Celsius kühl. Weil die Differenz zur normierten Raumtemperatur von 20 Grad Celsius somit 19 Grad Celsius beträgt, fallen an diesem Tag 19 Heizgradtage an.
Für die Berechnung der Erdgaskosten werden jeweils die aktuellen Heizgradtage der letzten 12 Monate verwendet.
Heizgradtage stellen sicher, dass Ihre Energierechnung den Realpreisen entspricht. Ihr Erdgaszähler wird einmal jährlich abgelesen – der Erdgaspreis kann sich jedoch einmal oder mehrmals pro Jahr ändern. Daher wird für jeden Zeitraum der Verbrauch nach Heizgradtagen (HGT) ermittelt.
Beispiel: Gesamtbezug x HGT Periode 1 / Jahrestotal HGT = Erdgasbezug Periode 1
Erdgasbezug Periode 1 x Erdgaspreis Periode 1 = Teilbetrag Erdgas Periode 1
Erdgasbezug Periode 2 x Erdgaspreis Periode 2 = Teilbetrag Erdgas Periode 1
Erdgasbezug Periode 3 x Erdgaspreis Periode 3 = Teilbetrag Erdgas Periode 1
Rechnungsbetrag fürs gesamte Jahr
Monat | 2023 | 2024 | 2025 |
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Januar | 562 | 554 | 571 |
Februar | 478 | 400 | 487 |
März | 406 | 393 | |
April | 333 | 264 | |
Mai | 110 | 82 | |
Juni | 0 | 8 | |
Juli | 0 | 0 | |
August | 0 | 0 | |
September | 16 | 112 | |
Oktober | 143 | 161 | |
November | 435 | 465 | |
Dezember | 518 | 588 |
Sie können Ihr Gasprodukt jederzeit in unserem Kundenportal wechseln.
Es gab Infoveranstaltungen des Kantons zum neuen Energiegesetz. Die Unterlagen sind zugänglich. Die Kunden können sich zudem an die Energieberatung der Stadt Bern wenden oder an das Wärmeteam von MV. Seitens ewb ist keine flächendeckende Information der Kunden geplant.
Ja. Zu aktuellen Tarifen (Stand 1.4.2023) betragen die jährlichen Mehrkosten von ewb.Heizungsersatz.GAS gegenüber ewb.Standard.GAS für einen Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 10'000 kWh rund 209 Franken.
Die Anforderungen gelten für Wohnen MFH, Wohnen EFH, Verwaltung, Schulen, Verkauf, Restaurants; aber unabhängig von der Grösse der Anlage.
Die Gemeinde resp. das Amt für Umwelt und Energie (AUE) des Kantons Bern können Bussen aussprechen oder die Umsetzung einer anderen Standardlösung verlangen.
ewb ist nicht in der Pflicht, einen Heizungsersatz des Kunden zu melden, das muss der Kunde selbst machen. Er muss den Heizungsersatz über die Website «eBau» melden. Entscheidet sich der Kunde dafür, die kantonalen Vorgaben mit ewb.Heizungsersatz.GAS zu erfüllen, muss er einen Nachweis des Produktbezugs (Tarifänderungsschreiben ewb) im Tool «eBau» hochladen.
Ja, das ist zu erwarten. Kurzfristig findet eine Umverteilung des Schweizer Biogases von den bisherigen Gasprodukten zu ewb.Heizungseratz.GAS statt. Mittelfristig sollen neue Bezugsquellen für erneuerbares Gas aus der Schweiz erschlossen werden.
Energie Wasser Bern wird ewb.Heizungsersatz.GAS nur solange verkaufen, wie die der Bezug während der Nutzungsdauer der Heizung mit grosser Wahrscheinlichkeit sichergestellt werden kann. Sollte ein Bezugsvertrag auslaufen und nicht verlängert werden können, müsste Energie Wasser Bern die Lieferung von ewb.Heizungersatz.GAS einstellen. Die Kunden müssten die kantonalen Anforderungen über eine andere Standardlösung erfüllen.
Erneuerbares Gas aus der Schweiz ist begrenzt. Energie Wasser Bern ist dank des langjährigen Bezugsvertrags mit der Ara Region Bern in einer guten Ausgangslage. Mit dem aktuellen Bezugsvertrag können aber nicht alle ewb-Kunden mit ewb.Heizungsersatz.GAS versorgt werden. Energie Wasser Bern strebt an, weitere Bezugsverträge für erneuerbares Gas aus der Schweiz abzuschliessen.
Grundsätzlich während der Nutzungsdauer der Heizung. Der Kunde ist aber frei, während der Nutzungsdauer der Heizung auf eine andere Standardlösung zu wechseln, weil er z.B. die Fenster ersetzt und damit die kantonalen Anforderungen erfüllt hat. Dann muss er dies wiederum auf der Website «eBau» melden.
Standardlösungen sind technische Vorgaben, welche beim Heizungsersatz umzusetzen sind, sofern das Gebäude älter als 20 Jahre ist und die Gesamtenergieklasse D des GEAK nicht erreicht wird. Dazu gehören unter anderem der Anschluss an ein Fernwärmenetz mit Wärme aus einer KVA, der Bau von Sonnenkollektoren, die Verwendung einer Wärmepumpe oder einer Holzfeuerung oder ein Fensterersatz. Die vollständige Liste findet sich im Anhang 4 der KEnV.
Ab 1.1.2023 gilt das neue kantonale Energiesetz (KEnG) und die dazugehörige Verordnung (KEnV). Die angepasste Energieverordnung definiert in Art. 20a Anforderungen an den Heizungsersatz in Gebäuden, welche älter als 20 Jahre sind. So muss beim Heizungsersatz entweder eine Standardlösung umgesetzt werden oder es ist der Nachweis zu erbringen, dass das Gebäude die Gesamtenergieeffizienzklasse D des GEAK erreicht oder es ist erneuerbares Gas aus der Schweiz im Umfang von 50 Prozent zusätzlich zum Standardprodukt des Gasversorgers zu beziehen.
ewb.Heizungsersatz.GAS beinhaltet zusätzlich zu ewb.Standard.GAS noch 50% erneuerbares Gas aus der Schweiz. Es beinhaltet also insgesamt 75% Biogas. ewb.Heizungsersatz.GAS steht nicht allen Kunden zur Verfügung. Es richtet sich nur an Kunden, welche bei einem Heizungsersatz mit Gas weiter heizen möchten oder von Heizöl auf Gas umsteigen und sonst keine andere Möglichkeit haben, die neuen kantonalen Anforderungen zu erfüllen. Andere Kunden können dieses Produkt nicht beziehen. Grund ist, dass erneuerbares Gas aus der Schweiz knapp ist.
Biogas wird aus Biomasse gewonnen - zum Beispiel Hofdünger, Klärschlamm, organische Abfälle, Grüngut. Diese Biomasse wird in der Schweiz heute erst etwa zur Hälfte energetisch genutzt (Quelle: Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL). Nebst dem inländischen Potenzial gibt es auch im Ausland Potenzial für Biogasanlagen. In der EU entspricht die derzeitige Biogasproduktion etwa 6 % der Erdgasimporte aus Russland. Mit dem verbleibenden Potenzial können etwa weitere 26 % ersetzt werden (Quelle: Deutsches Biomasseforschungszentrum). Gleichzeitig wird der Gasbedarf wegen der zunehmenden Verbreitung von Wärmepumpen und Fernwärme, besserer Gebäudedämmung und wärmerer Winter zurückgehen. Eine Biogasknappheit zeichnet sich derzeit nicht ab.
Wir kalkulieren den Biogaspreis auf folgender Basis: Preis des Erdgases + Preis des Biogasmehrwerts. Daher schwankt der Preis vom Biogas gleich stark wie der Erdgaspreis. Dies ist so, weil wir die Mehrheit des Biogases selbst auch als Mehrwert beziehen – d.h. das produzierte Biogas wird z.B. in das dänische Gasnetz eingespeist, das physische Gas geht an den dänischen Gasversorger, aber der ökologischen Mehrwert des Biogases geht an ewb (analog Herkunftsnachweis beim Strom). Da wir Ihnen aber physisches Gas liefern, müssen wir die Preise für das (physische) Erdgas und den ökologischen Mehrwert des Biogases wieder zusammenrechnen. Der Preis des ökologischen Mehrwerts verändert sich unter dem Jahr nicht.