Hausinstallationen
Hausstationen müssen kontrolliert werden, um Schäden und
Unfälle zu vermeiden. Als Netzbetreiber unter Kantonaler Aufsicht, haben wir
den Auftrag die Hausinstallationen, anhand der gesetzlichen Vorgaben, den
Regelwerken des SVGW und den Vorgaben von ewb sowie den eingereichten
Anmeldungen zu bewilligen und zu kontrollieren.
Bitte reichen Sie die für Sie relevanten Formulare
(Installationsanzeigen) vor Beginn der Arbeiten bei uns ein. Dafür stehen Ihnen
das Formular (F5) zur
Verfügung.
Wer Hausstationen erstellt, ändert oder in Stand setzt sowie Apparate und Armaturen an Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemäss den Verordnungen und Technischen Anschlussbedingen von ewb sowie den Richtlinien des SVGW eine Installationsbewilligung des Netzbetreibers (ewb).
Ohne vorgängige schriftliche Bewilligung von ewb dürfen keine
Hausstationen erstellt, erweitert, demontiert oder geändert werden.
Arbeiten an Hausstationen dürfen nur von Personen oder Unternehmen
ausgeführt werden, die über eine Installationsbewilligung von ewb besitzen.
Erfüllen der Pflichten von Netzbetreibern unter Kantonaler Aufsicht gemäss dem Reglement ewb und der Stadt Bern sicherstellen, damit die Betriebssicherheit von Hausstationen und Apparaten/Geräten in Gebäuden gewährleisten ist sowie Schäden an Personen und Sachen vermieden werden.
Diese Aufgabe verfolgen wir mit aperiodischen Kontrollen von Hausstationen im Rahmen der übergeordneten Gesetzesbestimmungen wie EG-Richtlinien, Eidgenössische Gesetze und Verordnungen, Kantonale Gesetze und Verordnungen, Gemeindeordnung und diversen Regelwerken (SVGW, VKF, Electrosuisse, SGK, SUVA und EKAS, SN EN Normen, DIN und SIA Normen) inkl. der Verordnung Fernwärme und den Technischen Anschlussbedingungen Fernwärme von ewb.
Die Werkvorschriften und die speziellen Bestimmungen der ewb regeln die Erstellung und den Anschluss von Hausstationen an das Verteilnetz von ewb.
Wer Hausstationen erstellt, ändert oder in Stand setzt sowie Apparate und Armaturen an Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemäss den Verordnungen und Technischen Anschlussbedingen von ewb sowie den Richtlinien des SVGW eine Installationsbewilligung des Netzbetreibers (ewb).
Hausstationen müssen kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Als Netzbetreiber unter Kantonaler Aufsicht, haben wir den Auftrag die Hausinstallationen, anhand der gesetzlichen Vorgaben, den Regelwerken des SVGW und den Vorgaben von ewb sowie den eingereichten Anmeldungen zu bewilligen und zu kontrollieren.
Unterhalt und die Instandhaltung dieser Anlage ist Sache der jeweiligen Eigentümer nach den Vorgaben der jeweiligen Hersteller.
Die Hausstationen und Leitungen/Armaturen der Fernwärme von Hausinstallationen werden durch ewb nicht periodisch kontrolliert.
Diese Aufgabe verfolgen wir mit aperiodischen Kontrollen von Hausstationen im Rahmen der übergeordneten Gesetzesbestimmungen wie EG-Richtlinien, Eidgenössische Gesetze und Verordnungen, Kantonale Gesetze und Verordnungen, Gemeindeordnung und diversen Regelwerken (SVGW, VKF, Electrosuisse, SGK, SUVA und EKAS, SN EN Normen, DIN und SIA Normen) inkl. der Verordnung Fernwärme und den Technischen Anschlussbedingungen Fernwärme von ewb
Das Meldewesen ist im Reglement von ewb, den Verordnungen und Technischen Anschlussbedingungen von ewb sowie den Richtlinien des SVGW geregelt.