Per 1. Januar 2024
Bern, 19. Oktober 2023. Der Ausbau des Berner Fernwärmenetzes leistet einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer von der Stadt Bern langfristig angestrebten klimaneutralen Wärmeversorgung und erfordert deutlich über eine halbe Milliarde Franken Investitionen in den kommenden Jahren. Diese Investitionen und gestiegene Produktionskosten führen zu einer Erhöhung des Fernwärmetarifs von durchschnittlich 15 Prozent über alle Produkte- und Kundengruppen verteilt. Der Gemeinderat hat die neuen Tarife per 1. Januar 2024 genehmigt.
Fernwärme ist eine ökologische Alternative zu fossilen Heizsystemen und wird in der Energiezentrale Forsthaus vorwiegend aus Kehricht und Holz produziert. Das Klimareglement verlangt einen Ersatz der fossilen Wärmeenergie. Deshalb muss das Berner Fernwärmenetz in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Dieses Generationenprojekt erfordert ein Investitionsvolumen von deutlich mehr als einer halben Milliarde Franken, die Energie Wasser Bern aus den selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert. Mittelfristig muss deshalb das Fernwärmenetz selbsttragend sein. Das heisst, die operativen Kosten sowie die Investitionen müssen finanziert werden können. Das ist mit dem heutigen Fernwärmetarif nicht sichergestellt.
Der Fernwärmetarif wird kostenbasiert berechnet. Er berücksichtigt neben Investitionen auch die Kosten für den eingesetzten Energieträger Holz, dessen Preis deutlich angestiegen ist. Bisher waren die Tarife für die Wärmebereitstellung in Bern im nationalen Vergleich unterdurchschnittlich, was auf die bisher günstige Wärmeerzeugung und Verteilung zurückzuführen war. Die ab 1. Januar 2024 gültigen Tarife bewegen sich auf der Höhe des mittleren Marktniveaus. Über alle Tarifelemente und Kundentypen hinweg gerechnet bedeutet das einen durchschnittlichen Tarifanstieg von 15 Prozent. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit dem Standardprodukt ewb.NATUR.Fernwärme und einem Bezug von 10'000 Kilowattstunden beträgt die Kostensteigerung 181 Franken pro Jahr. Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass Energie Wasser Bern letztes Jahr trotz ausgewiesenen, hohen Gewinns nicht in der Lage war, seine hohen Investitionen zur Energiewende zu finanzieren und sich darum zusätzlich verschulden musste. Gemäss Finanzplanung würde sich dieser negative Trend ohne Massnahmen auf der Kosten- und Ertragsseite weiter verstärken.
Um möglichst viele neue Kund*innen von Fernwärme als klimafreundliche Heizlösung zu überzeugen, soll die Fernwärme weiterhin zu einem attraktiven Preis angeboten werden. Dies ist im Quervergleich mit anderen Heizlösungen nach wie vor sichergestellt. Zudem bietet Fernwärme den Kundinnen und Kunden den Vorteil, dass sie sich weder um die Wartung ihrer Heizung noch um die Beschaffung der Brennstoffe kümmern müssen.
Gemäss Preisüberwachungsgesetz muss bei der Erhöhung von behördlich festgesetzten Preisen der Preisüberwacher angehört werden. Dies ist auch bei den beantragten Fernwärmetarifen erfolgt.
Die vom Preisüberwacher geäusserten Vorbehalte beziehen sich primär auf die Methodik zur Bestimmung des Zinssatzes des im Fernwärmenetz gebundenen Kapitals, dem sogenannten kalkulatorischen Kapitalkostensatz (WACC). Im Weiteren kritisiert er, dass Energie Wasser Bern als Arbeitsgrundlage zur Tarifanpassung von «Worst Case» Annahmen ausging sowie die angenommene Abschreibungsdauer des Fernwärmenetzes.
Aus Sicht des Gemeinderats berücksichtigt der Preisüberwacher einerseits die übergeordneten klima- und energiepolitischen Überlegungen zu wenig, die hinter der Erhöhung stehen. Andererseits werden die Kritikpunkte des Preisüberwachers, unter anderem die Abschreibungsdauer des Fernwärmenetzes, von Energie Wasser Bern branchenüblich angewandt. Für den Gemeinderat ist der Ausbau der Fernwärme ein zentrales Element, um die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in der Stadt Bern voranzutreiben und die Ziele des Klimareglements zu erreichen. Vor diesem Hintergrund kommt der Festlegung der Fernwärmetarife eine besondere Bedeutung zu.
Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat die Tariferhöhung genehmigt und ist den Empfehlungen des Preisüberwachers nicht gefolgt. Die Empfehlung des Preisüberwachers ist nicht bindend.
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