Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Ein (virtueller) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV / vZEV) ermöglicht Haushalten und Unternehmen, sich zu einem Verbund zusammenzuschliessen und den Strom einer Solaranlage auf einem Gebäude gemeinsam zu nutzen. Der Zusammenschluss erfolgt innerhalb einer Liegenschaft oder je nach Anschlusskonstellation auch mit den Nachbarliegenschaften.
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist in der Schweiz seit 2018 erlaubt. Die neue Stromversorgungs- und Energiegesetzgebung führt seit dem 1. Januar 2025 dazu, dass auch ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) gebildet werden kann. Der (virtuelle) ZEV ermöglicht mehreren örtlich nahen Parteien, die Energie einer Solaranlage gemeinsam zu nutzen und so den Anteil des Eigenverbrauchs zu erhöhen.
Bei einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) können bestehende intelligente Messsysteme des Netzbetreibers (Smartmeter) für den Zusammenschluss verwendet werden. Dies hat zur Folge, dass nicht mehr zwingend nur ein physischer Messpunkt als Schnittstelle zum Netzbetreiber existieren darf. Es sind auch mehrere Messpunkte zulässig. Ein vZEV kann innerhalb nur einer Liegenschaft oder mit mehreren Liegenschaften geschlossen werden. Es müssen nicht zwingend alle Parteien in einer Liegenschaft am vZEV teilnehmen. Energie Wasser Bern als Netzbetreiber stellt Ihnen bei einem vZEV die Messdaten der betroffenen Smartmeter für die ZEV-interne Abrechnung des Eigenverbrauchs zur Verfügung.
Mit der Gesetzesanpassung ist seit dem 1. Januar 2025 auch die Benutzung von Anschlussleitungen für den Eigenverbrauch zulässig. Dies unter der Bedingung, dass die Anschlussleitungen denselben Anschlusspunkt teilen.
Energie Wasser Bern bietet keine Abrechnungsdienstleistung für den internen Verbrauch eines ZEV / vZEV an. Wir schicken Ihnen nach der Gründung eines ZEV / vZEV nur noch eine Rechnung/Rücklieferung für den Verbrauch des gesamten Zusammenschlusses. Bei einem vZEV stellen wir die ewb-Zählerdaten für die interne Abrechnung zur Verfügung.
Die Information, mit wem Sie als vZEV-Interessentinnen und Interessenten einen gemeinsamen Anschlusspunkt im Netz teilen, stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Füllen Sie hierfür untenstehendes Formular aus. Wir werden uns direkt bei Ihnen melden.
Nein, nach der Gründung eines vZEV sendet ewb Schlussrechnungen an alle Teilnehmer des vZEV. Künftig erhält nur noch der vZEV-Vertreter eine Rechnung von ewb mit dem gesamten Verbrauch und der Vergütung der Rücklieferung des vZEV. Für eine interne Abrechnung eines vZEV müssen Sie sich an einen externen Dienstleister wenden. Energie Wasser Bern stellt die Zählerdaten zur Verfügung (Datenaustausch nach SDAT-CH).
Ja dies ist möglich. Der ZEV-Netzanschluss (ewb-Smartmeter) kann einem vZEV beitreten, sofern die üblichen Bedingungen für die Teilnahme gegeben sind.
Zur Gründung eines vZEV müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des gesamten Zusammenschlusses betragen
Alle beteiligten Liegenschaften müssen in der Netzebene 7 angeschlossen sein (Niederspannungsebene unter 1 kV)
Die Liegenschaften müssen denselben Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt) teilen
Energie Wasser Bern gibt Ihnen auf Anfrage Auskunft, mit wem Sie den Netzanschlusspunkt teilen. Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Der Energy Identification Code (EIC) besteht aus 16 Ziffern und wird in der Schweiz durch Swissgrid ausgegeben. Er wird verwendet, um eindeutig einzelne Marktpartner im Energiehandel zu kennzeichnen und so den Datenaustausch nach SDAT-CH zu gewährleisten.
Für die Gründung eines vZEV stellt ewb keine Kosten in Rechnung. Wenn Sie die interne Abrechnung durch eine Drittfirma durchführen lassen, können allenfalls Kosten durch diese Drittfirma anfallen.
Ab 1.1.2026 ist ewb verpflichtet Messkosten separat auf der Rechnung auszuweisen (Zählergebühr). Der Tarif der Zählergebühr wird jährlich im August für das folgende Jahr veröffentlicht und wird pro ewb-Smartmeter im vZEV erhoben. Weitere externe (nicht durch ewb erhobene) Kosten können durch die interne Abrechnung eines Dienstleisters oder durch das Abrufen der Zählerdaten vom Datahub entstehen.
Der vZEV schliesst den Gründungsvertrag mit Energie Wasser Bern (ewb) als Verteilnetzbetreiber ab. Sofern mehrere Grundeigentümer beteiligt sind, bestimmt die Eigentümergemeinschaft einen Vertragspartner (z. B. eine Vertretung oder Verwaltung), der gegenüber ewb auftritt und rechtsverbindlich handelt. (Hinweis zur Haftung: Die interne Haftungsverteilung richtet sich nach dem zivilrechtlichen Verhältnis der Grundeigentümer zueinander (z. B. gemäss Miteigentumsvertrag). Gegenüber ewb haftet primär der benannte Vertragspartner bzw. subsidiär die Solidargemeinschaft, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.
Der vZEV-Vertreter wird durch den Vertragspartner bestimmt und bevollmächtigt. Er ist Ansprechperson für ewb, empfängt die Sammelrechnung und ist berechtigt, Mutationen (z. B. Wechsel der Teilnehmenden) gegenüber ewb zu melden. Die formelle Verantwortung verbleibt aber beim Vertragspartner.
Zur Gründung eines vZEV ist die Unterschrift aller beteiligten Grundeigentümer der Liegenschaften mit teilnehmenden Verbrauchsstellen erforderlich. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Grundeigentümer, dass sie, soweit Mietverhältnisse betroffen sind, die Mieter über die Gründung und Funktionsweise des vZEV informiert und deren Einverständnis eingeholt haben (vgl. Art. 17 Abs. 2 StromVV).
Auf unserer Webseite können Sie einen vZEV anmelden. Füllen Sie dafür das Formular aus, unterzeichnen Sie den erstellten Vertrag (PDF) und schicken Sie diesen an Energie Wasser Bern. Anmeldung (v)ZEV
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.