(Virtueller) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Ein (virtueller) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV / vZEV) ermöglicht Haushalten und Unternehmen, sich zu einem Verbund zusammenzuschliessen und den Strom einer Solaranlage gemeinsam zu nutzen. So kann mehr Strom dort verbraucht werden, wo er erzeugt wird.
Bereits seit 2018 lässt sich in der Schweiz ein sogenannter Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gründen. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es neu auch die Möglichkeit, einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) zu bilden. Wir erklären Ihnen, wie die beiden Modelle funktionieren und wodurch sie sich unterscheiden.
Bei einem ZEV nutzen mehrere Parteien gemeinsam die Energie einer Solaranlage. Das können zum Beispiel die Mieterinnen und Mieter in einem Mehrfamilienhaus sein, die den vor Ort produzierten Solarstrom direkt beziehen. Gegründet wird der Zusammenschluss von der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer. Sie oder er bestimmt auch eine ZEV-Vertreterin oder einen ZEV-Vertreter. Diese oder dieser vertritt den ZEV gegenüber Energie Wasser Bern. Bei der Gründung des ZEV können die Mieterinnen und Mieter frei wählen, ob sie diesem beitreten möchten. Nach seiner Gründung tritt der ZEV gegenüber Energie Wasser Bern als ein einziger Kunde auf. Wir erstellen für den Verbrauch aller Teilnehmenden folglich nur eine Gesamtrechnung. Für die Abrechnung unter den Teilnehmenden ist die ZEV-Vertreterin oder der ZEV-Vertreter zuständig.
Voraussetzungen für die Bildung eines ZEV
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen neu auch Anschlussleitungen sowie die Infrastruktur bei Netzanschlusspunkten für den Eigenverbrauch genutzt werden. Ausserdem müssen für die interne Abrechnung keine privaten Zähler installiert werden, sondern es können ewb-Zähler verwendet werden. Ist dies der Fall, spricht man von einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Dieser wird ebenfalls von der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Solaranlage gegründet und ist für die einzelnen Parteien einer Liegenschaft freiwillig.
Genau wie der ZEV tritt auch der vZEV gegenüber ewb als ein einziger Kunde auf und erhält somit jeweils eine Gesamtrechnung für den ganzen Verbrauch aller Parteien.
Vorteile vZEV gegenüber dem klassischen ZEV
Voraussetzungen für die Bildung eines vZEV
Sie interessieren sie für einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und möchten erfahren, mit welchen Parteien Sie einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt teilen? Füllen Sie hierfür untenstehendes Formular aus und wir lassen Ihnen die gewünschte Information gerne zukommen.
Nein, nach der Gründung eines vZEV sendet ewb Schlussrechnungen an alle Teilnehmer des vZEV. Künftig erhält nur noch der vZEV-Vertreter eine Rechnung von ewb mit dem gesamten Verbrauch und der Vergütung der Rücklieferung des vZEV. Für eine interne Abrechnung eines vZEV müssen Sie sich an einen externen Dienstleister wenden. Energie Wasser Bern stellt die Zählerdaten zur Verfügung (Datenaustausch nach SDAT-CH).
Ja dies ist möglich. Der ZEV-Netzanschluss (ewb-Smartmeter) kann einem vZEV beitreten, sofern die üblichen Bedingungen für die Teilnahme gegeben sind.
Zur Gründung eines vZEV müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des gesamten Zusammenschlusses betragen
Alle beteiligten Liegenschaften müssen in der Netzebene 7 angeschlossen sein (Niederspannungsebene unter 1 kV)
Die Liegenschaften müssen denselben Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt) teilen
Energie Wasser Bern gibt Ihnen auf Anfrage Auskunft, mit wem Sie den Netzanschlusspunkt teilen. Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Der Energy Identification Code (EIC) besteht aus 16 Ziffern und wird in der Schweiz durch Swissgrid ausgegeben. Er wird verwendet, um eindeutig einzelne Marktpartner im Energiehandel zu kennzeichnen und so den Datenaustausch nach SDAT-CH zu gewährleisten.
Für die Gründung eines vZEV stellt ewb keine Kosten in Rechnung. Wenn Sie die interne Abrechnung durch eine Drittfirma durchführen lassen, können allenfalls Kosten durch diese Drittfirma anfallen.
Ab 1.1.2026 ist ewb verpflichtet Messkosten separat auf der Rechnung auszuweisen (Zählergebühr). Der Tarif der Zählergebühr wird jährlich im August für das folgende Jahr veröffentlicht und wird pro ewb-Smartmeter im vZEV erhoben. Weitere externe (nicht durch ewb erhobene) Kosten können durch die interne Abrechnung eines Dienstleisters oder durch das Abrufen der Zählerdaten vom Datahub entstehen.
Der vZEV schliesst den Gründungsvertrag mit Energie Wasser Bern (ewb) als Verteilnetzbetreiber ab. Sofern mehrere Grundeigentümer beteiligt sind, bestimmt die Eigentümergemeinschaft einen Vertragspartner (z. B. eine Vertretung oder Verwaltung), der gegenüber ewb auftritt und rechtsverbindlich handelt. (Hinweis zur Haftung: Die interne Haftungsverteilung richtet sich nach dem zivilrechtlichen Verhältnis der Grundeigentümer zueinander (z. B. gemäss Miteigentumsvertrag). Gegenüber ewb haftet primär der benannte Vertragspartner bzw. subsidiär die Solidargemeinschaft, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.
Der vZEV-Vertreter wird durch den Vertragspartner bestimmt und bevollmächtigt. Er ist Ansprechperson für ewb, empfängt die Sammelrechnung und ist berechtigt, Mutationen (z. B. Wechsel der Teilnehmenden) gegenüber ewb zu melden. Die formelle Verantwortung verbleibt aber beim Vertragspartner.
Zur Gründung eines vZEV ist die Unterschrift aller beteiligten Grundeigentümer der Liegenschaften mit teilnehmenden Verbrauchsstellen erforderlich. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Grundeigentümer, dass sie, soweit Mietverhältnisse betroffen sind, die Mieter über die Gründung und Funktionsweise des vZEV informiert und deren Einverständnis eingeholt haben (vgl. Art. 17 Abs. 2 StromVV).
Auf unserer Webseite können Sie einen vZEV anmelden. Füllen Sie dafür das Formular aus, unterzeichnen Sie den erstellten Vertrag (PDF) und schicken Sie diesen an Energie Wasser Bern. Anmeldung (v)ZEV
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.