Vergütungssätze
Die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins Netz von Energie Wasser Bern sind im Tarif über die Stromrücklieferung geregelt. Ein individueller Vertrag mit dem Produzenten oder der Produzentin ist nicht erforderlich.
Ab dem 1. Januar 2024 richtet sich die Vergütung für Elektrizität nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis. Der bisherige Stromrückliefertarif wird abgelöst. Die Vergütung wird künftig pro Quartal dem Marktpreis angepasst und an dieser Stelle publiziert. Für 2024 garantiert ewb jedoch unabhängig vom Marktpreis für Solarstrom eine Mindestvergütung von 13.6 Rp./kWh. Werden die Herkunftsnachweise (HKN) an ewb abgegeben, erfolgt eine zusätzliche Vergütung zu Marktpreisen. Für nicht erneuerbar produzierten Strom wird keine Mindestvergütung garantiert und auch die Herkunftsnachweise werden nicht abgenommen.
Erneuerbar mit Abnahme HKN | Erneuerbar ohne Abnahme HKN | Nicht erneuerbar |
Weil die Vergütungssätze erst nach Abschluss eines Quartals bekannt sind, verschickt ewb die Rechnungen ebenfalls quartalsweise und nicht mehr monatlich. 2024 wird die erste Rechnung somit im April verschickt.
Damit ewb die HKN vergüten kann, müssen diese einmalig auf der Plattform von Pronovo an ewb übertragen werden. Erfassen Sie hierzu auf der Plattform pronovo.ch einen Dauerauftrag. Gehen Sie wie folgt vor:
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ewb keine rückwirkend datierten Daueraufträge annimmt. Entsprechende Bemerkungen im Feld «Transfertext» werden nicht beachtet.
Die Einspeisevergütung für Energie aus Solaranlagen richtet sich nach der Berechnung des Referenz-Marktpreises gemäss Art. 15, EnFV durch das Bundesamt für Energie (BFE). Dieser wird quartalsweise festgelegt und ist auf der BFE-Website abrufbar. Gemäss dem BFE entspricht der Referenz-Marktpreis dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse EPEX SPOT CH (Swissix) in einem Vierteljahr jeweils für den Folgetag (day-ahead) festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen.
Jahr, Quartal | Quartal Vergütung Strom Rp/kWh, ohne HKN | Quartal Vergütung HKN Rp/kWh |
---|---|---|
2023, Quartal 03 | 7.166 Rp/kWh (mindestens 17.60 Rp/kWh) | 2.70 Rp/kWh |
2023, Quartal 04 | 8.704 Rp/kWh (mindestens 17.60 Rp/kWh) | 2.70 Rp/kWh |
2024, Quartal 01 | 6.197 Rp/kWh (mindestens 13.60 Rp/kWh) | 2.30 Rp/kWh |
2024, Quartal 02 | 3.507 Rp/kWh (mindestens 13.60 Rp/kWh) | 2.30 Rp/kWh |
2024, Quartal 03 | 3.342 Rp/kWh (mindestens 13.60 Rp/kWh) | 1.80 Rp/kWh |
2024, Quartal 04 | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. (mindestens 13.60 Rp/kWh) | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. |
2025, Quartal 01 | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. (mindestens 14.80 Rp/kWh) | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. |
2025, Quartal 02 | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. (mindestens 14.80 Rp/kWh) | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. |
2025, Quartal 03 | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. (mindestens 14.80 Rp/kWh) | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. |
2025, Quartal 04 | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. (mindestens 14.80 Rp/kWh) | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. |
Alle Preise exkl. MWST
Der Vergütungssatz für die Abnahme von nicht erneuerbar erzeugter Elektrizität ohne HKN wird rückwirkend für das jeweilige Quartal festgelegt. Er entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse EPEX SPOT CH (Swissix) für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden.
Jahr, Quarta1 | Quartal Vergütung Strom Rp/kWh, ohne HKN |
---|---|
2024, Quartal 01 | 7.191 Rp/kWh |
2024, Quartal 02 | 5.638 Rp/kWh |
2024, Quartal 03 | 5.766 Rp/kWh |
2024, Quartal 04 | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. |
Alle Preise exkl. MWST
Die Einspeisevergütung für Energie aus anderen Technologien wird individuell vereinbart.
Gültig für folgende Energieerzeugungsanlagen: Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Umgebungswärme, Windenergie, Klär- und Biogas, Biomasse (insbesondere Holz, kein Abfall). Für Anlagen, die Elektrizität zu hundert Prozent aus Sonnenenergie produzieren, können die Produzentinnen und Produzenten wählen, ob sie die Herkunftsnachweise an Energie Wasser Bern übertragen wollen oder nicht.
Vergütung 2022 Rp. pro kWh exkl. MWST. | Vergütung 2022 Rp. pro kWh inkl.. MWST. | Vergütung 2023 Rp. pro kWh exkl. MWST. | Vergütung 2023 Rp. pro kWh inkl. MWST. | |
---|---|---|---|---|
Rücklieferung von erneuerbar erzeugter Elektrizität mit Abnahme der HKN für Anlagen, die Elektrizität zu hundert Prozent aus Sonnenenergie produzieren | - | - | 20.30 | 21.86 |
Rücklieferung von erneuerbar erzeugter Elektrizität ohne Abnahme der HKN | 7.00 | 7.54 | 17.60 | 18.96 |
Gültig für folgende Energieerzeugungsanlagen: Fossil betriebene Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen, Abfallverwertungsanlagen, allgemeine Erzeugungsanlagen mit Nutzen von nicht erneuerbaren Anlagen. Die Einspeisung ins Netz von Energie Wasser Bern wird mit dem Produzenten vertraglich festgehalten. Die Vergütungssätze werden jährlich angepasst. Für eine Beratung oder Informationen stehen Ihnen unsere Energieberater gerne zur Verfügung.
Vergütung 2022 Rp. pro kWh exkl. MWST. | Vergütung 2022 Rp. pro kWh inkl.. MWST. | Vergütung 2023 Rp. pro kWh exkl. MWST. | Vergütung 2023Rp. pro kWh inkl. MWST. | |
---|---|---|---|---|
Rücklieferung von nicht erneuerbar erzeugter Elektrizität | 4.30 | 4.63 | 17.20 | 18.52 |
Einerseits werden die Vergütungssätze auf dieser Seite publiziert. Zusätzlich veröffentlich auch das Bundesamt für Energie (BfE) die Preise auf dieser Seite: opendata.swiss
Ja, über das Portal von Pronovo können Sie die HKN an ewb übertragen. Die HKN werden zusätzlich zum Marktpreis vergütet. Bitte beachten Sie den oben aufgeführten Prozess.
Die veränderten Bedingungen bei der Stromrückvergütung haben auch einen Einfluss auf die Rechnungsstellung. Weil die Vergütungssätze erst nach Abschluss eines Quartals bekannt sind, verschickt ewb die Rechnungen in Zukunft ebenfalls quartalsweise und nicht mehr monatlich. 2024 wird die erste Rechnung somit im April verschickt.