Hausinstallationen

Installationskontrolle Gas/Wasser

Hausinstallationen müssen kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Als Netzbetreiber unter Kantonaler Aufsicht, haben wir den Auftrag die Hausinstallationen, anhand der gesetzlichen Vorgaben, den Regelwerken des SVGW und den Vorgaben von ewb sowie den eingereichten Anmeldungen zu bewilligen und zu kontrollieren.

Meldeformulare

Bitte reichen Sie die für Sie relevanten Formulare (Installationsanzeigen) vor Beginn der Arbeiten bei uns ein. Dafür stehen Ihnen die Formulare (G4, W3)  zur Verfügung.

Vorsicht bei Installationsarbeiten

Wer Hausinstallationen erstellt, ändert oder in Stand setzt sowie Gas- und Wasser-Apparate und Armaturen an Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemäss den Verordnungen und Technischen Anschlussbedingen von ewb sowie den Richtlinien des SVGW eine Installationsbewilligung des Netzbetreibers (ewb).

Periodische Kontrolle Gas

Die Sicherheit sowie der Störungsfreie Betrieb von Installationen und Gasverbrauchsapparate kann im Laufe der Zeit durch Abnützung oder Alterung von Betriebsmitteln beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund müssen die verantwortlichen Eigentümer ihre Anlagen im Sinne der Sicherheit in festgelegten Abständen überprüfen lassen, diese wird zurzeit durch ewb erstellt.

Professionelle Ausführung

Ohne vorgängige schriftliche Bewilligung von ewb dürfen keine Hausinstallationen erstellt, erweitert, demontiert oder geändert werden.

Arbeiten an Hausinstallationen dürfen nur von Personen oder Unternehmen ausgeführt werden, die über eine Installationsbewilligung (Konzession oder Objektbewilligung gemäss den Technischen Anschlussbedingungen von ewb) besitzen.

Gesetzliche Grundlagen

Erfüllen der Pflichten von Netzbetreibern unter Kantonaler Aufsicht gemäss dem Reglement ewb und der Stadt Bern sicherstellen, damit die Betriebssicherheit von Gas/Wasser- Installationen und Gas/Wasser-Geräten in Gebäuden gewährleistet ist sowie Schäden an Personen und Sachen vermeiden werden.

Diese Aufgabe verfolgen wir mit aperiodischen und periodischen Kontrollen von Hausinstallationen im Rahmen der übergeordneten Gesetzesbestimmungen wie EG-Richtlinien, Eidgenössische Gesetze und Verordnungen, Kantonale Gesetze und Verordnungen, Gemeindeordnung und diversen Regelwerken (SVGW, VKF, Electrosuisse, SGK, SUVA und EKAS, SN EN Normen, DIN und SIA Normen) inkl. der Verordnung Gas und den Technischen Anschlussbedingungen Gas von ewb.

Häufige Fragen

Das könnte Sie auch interessieren

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität unserer Websites zu gewährleisten, die Zugriffe zu analysieren und Anzeigen zu personalisieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mit Ausnahme der für das Funktionieren der Websites notwendigen Cookies können Sie untenstehend auswählen, welche Cookies Sie aktivieren resp. deaktivieren möchten.

Datenschutzerklärung