Hausinstallationen
Hausinstallationen müssen kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Als Netzbetreiber unter Kantonaler Aufsicht, haben wir den Auftrag die Hausinstallationen, anhand der gesetzlichen Vorgaben, den Regelwerken des SVGW und den Vorgaben von ewb sowie den eingereichten Anmeldungen zu bewilligen und zu kontrollieren.
Bitte reichen Sie die für Sie relevanten Formulare (Installationsanzeigen) vor Beginn der Arbeiten bei uns ein. Dafür stehen Ihnen die Formulare (G4, W3) zur Verfügung.
Wer Hausinstallationen erstellt, ändert oder in Stand setzt
sowie Gas- und Wasser-Apparate und Armaturen an Installationen fest anschliesst
oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemäss den
Verordnungen und Technischen Anschlussbedingen von ewb sowie den
Richtlinien des SVGW eine Installationsbewilligung des Netzbetreibers (ewb).
Die Sicherheit sowie der Störungsfreie Betrieb von Installationen und Gasverbrauchsapparate kann im Laufe der Zeit durch Abnützung oder Alterung von Betriebsmitteln beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund müssen die verantwortlichen Eigentümer ihre Anlagen im Sinne der Sicherheit in festgelegten Abständen überprüfen lassen, diese wird zurzeit durch ewb erstellt.
Ohne vorgängige schriftliche Bewilligung von ewb dürfen keine Hausinstallationen erstellt, erweitert, demontiert oder geändert werden.
Arbeiten an Hausinstallationen dürfen nur von Personen oder Unternehmen ausgeführt werden, die über eine Installationsbewilligung (Konzession oder Objektbewilligung gemäss den Technischen Anschlussbedingungen von ewb) besitzen.
Erfüllen der Pflichten von Netzbetreibern unter Kantonaler Aufsicht gemäss dem Reglement ewb und der Stadt Bern sicherstellen, damit die Betriebssicherheit von Gas/Wasser- Installationen und Gas/Wasser-Geräten in Gebäuden gewährleistet ist sowie Schäden an Personen und Sachen vermeiden werden.
Diese Aufgabe verfolgen wir mit aperiodischen und
periodischen Kontrollen von Hausinstallationen im Rahmen der übergeordneten
Gesetzesbestimmungen wie EG-Richtlinien, Eidgenössische Gesetze und
Verordnungen, Kantonale Gesetze und Verordnungen, Gemeindeordnung und diversen
Regelwerken (SVGW, VKF, Electrosuisse, SGK, SUVA und EKAS, SN EN Normen, DIN
und SIA Normen) inkl. der Verordnung Gas und den Technischen
Anschlussbedingungen Gas von ewb.
Die Werkvorschriften und die speziellen Bestimmungen der ewb regeln die Erstellung und den Anschluss von Gas/Wasser-Hausinstallationen an das Verteilnetz von ewb.
Wer Hausinstallationen erstellt, ändert oder in Stand setzt sowie Gas- und Wasser-Apparate und Armaturen an Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemäss den Verordnungen und Technischen Anschlussbedingen von ewb sowie den Richtlinien des SVGW eine Installationsbewilligung des Netzbetreibers (ewb).
Hausinstallationen müssen kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Als Netzbetreiber unter kantonaler Aufsicht, haben wir den Auftrag die Hausinstallationen, anhand der gesetzlichen Vorgaben, den Regelwerken des SVGW und den Vorgaben von ewb sowie den eingereichten Anmeldungen zu bewilligen und zu kontrollieren.
Die Sicherheit sowie der Störungsfreie Betrieb von Installationen und Apparaten kann im Laufe der Zeit durch Abnützung oder Alterung von Betriebsmitteln beeinträchtigt werden. Der Unterhalt und die Instandhaltung dieser Anlage ist Sache der jeweiligen Eigentümer nach den Vorgaben der jeweiligen Hersteller.
Die Hausinstallationen Wasser werden nicht periodisch durch ewb kontrolliert. Dies ist Sache des Eigentümers gemäss den Eidgenöschischen Gesetzen (z.B. Lebensmittel Gesetzgebungen). Die Gasinstallationen werden alle 14 Jahre durch ewb periodisch kontrolliert. Dies befreit die Anlagebesitzer jedoch von den gesetzlichen und durch die Hersteller vorgegebenen Unterhalts- und Instandhaltungspflichten nicht.
Erfüllen der Pflichten von Netzbetreibern unter kantonaler Aufsicht gemäss dem Reglement ewb und der Stadt Bern sicherstellen, damit die Betriebssicherheit von Gas/Wasser- Installationen und Gas/Wasser-Geräten in Gebäuden gewährleistet ist sowie Schäden an Personen und Sachen vermeiden werden. Diese Aufgabe verfolgen wir mit aperiodischen und periodischen Kontrollen von Hausinstallationen im Rahmen der übergeordneten Gesetzesbestimmungen wie EG-Richtlinien, Eidgenössische Gesetze und Verordnungen, Kantonale Gesetze und Verordnungen, Gemeindeordnung und diversen Regelwerken (SVGW, VKF, Electrosuisse, SGK, SUVA und EKAS, SN EN Normen, DIN und SIA Normen) inkl. der Verordnung Gas und den Technischen Anschlussbedingungen Gas von ewb.