Förderprogramm Übergangslösung Heizungsersatz
Förderprogramm Übergangslösung Heizungsersatz

Umweltfreundliche Energie

Förderprogramm Übergangslösung Heizungsersatz

Energie Wasser Bern und der Ökofonds für erneuerbare Energien unterstützen Übergangslösungen, wenn eine Heizungsanlage ersetzt werden muss, bevor das Nah- oder Fernwärmenetz zur Verfügung steht.

Der Richtplan Energie der Stadt Bern hat zum Ziel, bis ins Jahr 2035 den erneuerbaren Anteil bei der Wärme auf 70 Prozent und beim Strom auf 80 Prozent zu steigern. Auch Energie Wasser Bern und dem Ökofonds für erneuerbare Energien sind die Förderung nachhaltiger Formen der Energieproduktion ein wichtiges Anliegen. Deshalb unterstützen wir gemeinsam Übergangslösungen, wenn eine Heizung ersetzt werden muss, bevor das Nah- oder Fernwärmenetz zur Verfügung steht.

Umweltfreundliche Energie

Nah- und Fernwärme sind umweltfreundliche Lösungen zur Energieversorgung. Die Nutzung von lokalen Energiequellen ist ökologisch sinnvoll, da sie eine sehr positive Umweltbilanz aufweisen. Es werden Anschlüsse an ein Nah- oder Fernwärmenetz gefördert, die den Anteil erneuerbarer Energien, entsprechend dem Richtplan Energie der Stadt Bern, von mindestens 70 Prozent anstreben.

Angesprochen sind Hauseigentümer/innen in der Stadt Bern, die spätestens fünf Jahre nach Gesuchsstellung einen Anschluss an ein zukünftiges Nah- oder Fernwärmenetz realisieren. Damit die Versorgungssicherheit während dieser Zeit gewährleistet ist, unterstützen wir eine allfällige Reparatur Ihrer bestehenden Heizungsanlage oder, falls eine Reparatur unverhältnismässig ist, eine provisorische Heizungslösung. Vom Förderprogramm profitieren Anlagen bis zu einer Anschlussleistung von 200 kW.

Beitragssätze

Für Reparaturen der bestehenden Heizungsanlage gelten
folgende maximalen Beitragssätze:

bis 25 kWCHF 1'500
26 bis 50 kWCHF 2'500
51 bis 100 kWCHF 3'500
101 bis 200 kWCHF 5'000

Für eine provisorische Heizungslösung gelten
folgende maximale Beitragssätze:

bis 25 kWCHF 12'000
26 bis 50 kWCHF 15'000
51 bis 100 kWCHF 25'000
101 bis 200 kWCHF 30'000
  • Gültig in der Stadt Bern
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden
  • Die Förderzusage ist bis zum Anschluss an die Nah- oder Fernwärme, aber längstens fünf Jahr ab Datum der Bestätigung gültig
  • Es gelten die Bedingungen des Fördergesuchs

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