Preisgünstig und erneuerbar
Preisgünstig und erneuerbar. Das Stromprodukt ewb.Basis.STROM wird in Schweizer Kraftwerken aus 100% Wasserkraft hergestellt.
Das Stromprodukt ewb.Basis.STROM empfiehlt sich für Kundinnen und
Kunden, denen die erneuerbare und preisgünstige Energieproduktion in der
Schweiz wichtig ist.
Der Stromverbrauch wird durch viele Faktoren beeinflusst. Mögliche Gründe für den erhöhten Stromverbrauch können alte Haushaltsgeräte, viele Glühlampen oder die Warmwasseraufbereitung sein. Besuchen Sie den Bereich Energieeffizienz, dort finden Sie wertvolle Tipps wie und wo Sie Strom einsparen können.
Jede Wohnung verfügt über einen eigenen Zähler. Daher können auch alle Mieterinnen und Mieter das gewünschte Stromprodukt frei wählen.
Beim Allgemeinzähler hat die Mieterin oder der Mieter eventuell keinen Einfluss auf das Stromprodukt, da die Rechnung für den Allgemeinzähler oft an die Eigentümerinnen und Eigentümer oder an die Liegenschaftsverwaltung geht. Diese sind dann für die Wahl des Stromproduktes zuständig.
Nein. Die Netznutzungskategorie hängt von Ihrem Stromverbrauch und von der installierten Leistung ab.
Sie können das gewünschte Stromprodukt einmal pro Jahr mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen wechseln. Der Wechsel muss uns schriftlich mitgeteilt werden und erfolgt jeweils auf den ersten Tag des Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist. Noch einfacher geht es in unserem Kundenportal.
Mit dem Preisrechner Strom auf unserer Website unter www.ewb.ch/stromrechner können unsere Kundinnen und Kunden ganz einfach ihre Kosten online berechnen. Unsere Mitarbeitenden der Energieberatung und des Vertriebs geben gerne telefonisch den voraussichtlichen Betrag Ihrer Stromrechnung bekannt.
Die Nebenkosten enthalten meist die Aufwendungen für Heizung und Warmwasser sowie die Stromkosten für den gemeinsam genutzten Teil des Hauses (Beleuchtung im Treppenhaus, Lift etc.). Der Strom in der Wohnung wird den Mieterinnen und Mietern hingegen direkt durch uns verrechnet.
Ohne anders lautende Bestellung, liefert Energie Wasser Bern immer das Produkt ewb.NATUR.Strom.
Herkunftsnachweise (HKN) identifizieren die produzierte und ins Netz eingespeiste Elektrizität und werden durch eine für diesen Fachbereich akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt (Schweiz: Swissgrid AG). HKN sind seit dem 1. Januar 2013 für die gesamte Produktion aus Anlagen mit einer Leistung grösser als 30 Kilowatt obligatorisch. Sie werden national und international gehandelt und zum Zeitpunkt der Abgabe an Endkunden aus der Datenbank gelöscht. Sie sind keine Labels, können aber Qualitäten von Labels als sogenannte «earmarks» im Inland und in einige EU-Länder mittransportieren.
Haus- und Siedlungsabfälle enthalten einen erheblichen Anteil organischer Stoffe. Die Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 sieht vor, dass 50 Prozent der produzierten Energiemenge als erneuerbar anzurechnen ist. Die anderen nicht erneuerbaren 50 Prozent werden dem Produkt ewb.BASIS.Strom zugeordnet.