Netze und Netzanschlüsse
Der Netzanschluss verbindet Ihr Gebäude mit unseren Medien. Sie planen eine Veränderung? Egal ob Elektrizität, Wasser, Gas, Fernwärme oder Glasfaser – Energie Wasser Bern vernetzt Sie.
Mit dem Preisrechner Strom auf unserer Website können unsere Kundinnen und Kunden ganz einfach ihre Kosten online berechnen. Unsere Mitarbeitenden der Energieberatung und des Vertriebs geben gerne telefonisch den voraussichtlichen Betrag Ihrer Stromrechnung bekannt.
Die Elektrizitätstarife für die Netznutzung, die Stromlieferung, die Systemdienstleistungen und die Abgaben müssen gemäss Stromversorgungsverordnung jährlich per 31. August publiziert werden.
Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid ist als Übertragungsnetzeigentümerin für den sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb des Schweizer Höchstspannungsnetzes verantwortlich. Dafür darf Swissgrid Kosten erheben, die so genannten Systemdienstleistungen (SDL). Diese enthalten u.a. Kosten für das Systemmanagement, das Messdatenmanagement, die Spannungshaltung u.ä. Weitere Informationen sind unter www.swissgrid.ch zu finden.
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen. Sie überwacht die Strompreise und kann Absenkungen verfügen oder Erhöhungen untersagen. Ferner entscheidet sie als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang oder die Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbare Energien. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen betreffend den internationalen Stromtransport und Stromhandel. Die sieben Kommissionsmitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Sie sind von der Elektrizitätswirtschaft unabhängig. Die ElCom wird von alt Ständerat Carlo Schmid-Sutter präsidiert. Sie wird unterstützt von einem 34-köpfigen Fachsekretariat in Bern unter der Leitung von Rechtsanwalt Renato Tami.
Damit Kundinnen und Kunden künftig einen anderen Energieversorger wählen können, ist das Aufsplittern (Unbundling) zwischen Netznutzung und Stromlieferung notwendig. Die Netznutzung umfasst den Gebrauch der Netzinfrastruktur, um den Strom vom Kraftwerk via Netz zur Kundin oder zum Kunden zu transportieren. Bei der Netznutzung wird jede Kundin und jeder Kunde gemäss seinem Nutzungsverhalten – entscheidend sind der Stromkonsum und die beanspruchte Leistung – einer Netznutzungskategorie zugeteilt. Die Zuteilung zu einer Netznutzungskategorie wie bspw. HOME nimmt das Energieversorgungsunternehmen (EVU) vor.
Die Stromlieferung bezeichnet die eigentliche elektrische Energie bzw. das Stromprodukt wie bspw. ewb:NATUR.Strom. Bei der Stromlieferung können alle Kundinnen und Kunden von Energie Wasser Bern zwischen drei verschiedenen Stromprodukten wählen. Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Produktionsart und dem Preis.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.