Hausinstallationen
Hausinstallationen müssen regelmässig kontrolliert werden,
um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Als Netzbetreiberin haben wir einen
gesetzlichen Auftrag, daher bewilligen und kontrollieren wir die Installationen
anhand der eingereichten Meldeformulare und führen das Register der
Niederspannungsinstallationen.
Bitte reichen Sie die für Sie relevanten Formulare rechtzeitig
vor Beginn der Arbeiten bei uns ein. Dafür steht Ihnen ElektroForm online zur
Verfügung.
Wer Installationen erstellt, ändert oder in Stand setzt sowie elektrische Erzeugnisse an Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemässVerordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI in Fehraltorf.
Laien ohne ESTI-Bewilligung dürfen in von ihnen bewohnten Wohnungen
und zugehörigen Nebenräumen Beleuchtungskörper selbst aufzuhängen und Schalter
auszuwechseln. Unter gewissen Bedingungen dürfen sie auch einfache, einphasige
Kleininstallationen selbst vornehmen (z.B. Installation einer 230 Volt Steckdose,
ab einphasigen Endstromkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen für maximal
30 mA Nennauslösestrom (NIV, Art. 16). Diese selbst erstellte Installationen
müssen vor ihrer Inbetriebnahme aber zwingend von einem Inhaber einer
Kontrollbewilligung geprüft werden!
Elektroinstallationen können mit der Zeit durch Abnutzung oder Alterung bezüglich Sicherheit und Störungsfreiheit beeinträchtigt werden. Die verantwortlichen Eigentümer müssen daher ihre Anlagen im Sinne der Verordnung überelektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27) in festgelegten Abständen überprüfen lassen und der Betreiberin des Elektrizitätsnetzes den gefahrlosen Zustand mit einem Sicherheitsnachweis (SiNa) bestätigen. Je nach Anlageart und Gefährdungspotenzial beträgt dieser Intervall 1, 3, 5 oder 10 und 20 Jahre, 20 Jahre in der Regel der Wohnungsbau. Ihre Verteilnetzbetreiberin fordert Sie jeweils mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode zum Einreichen eines Sicherheitsnachweises auf.
Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidgenössisch diplomierter Elektroinstallateur (Elektromeister) oder als Elektrokontrolleur/Chefmonteur mit eidgenössischem Fachausweis dürfen die von ihnen bzw. ihrer Firma selbst erstellten elektrischen Installationen kontrollieren, dabei erstellen sie den Sicherheitsnachweis der Schlusskontrolle. Für Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zusätzlich eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle erforderlich. Diese werden vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI erteilt.
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder
Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen
Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.
Das Inspektorat und die Netzbetreiberinnen kontrollieren elektrische Installationen mit Stichproben und wenn Grund zur Annahme besteht, dass sie dieser Verordnung nicht entsprechen (NIV Art. 39).
Die Kosten der Stichprobenkontrollen sind vom Eigentümer der
Installation zu tragen, wenn Mängel an der Installation festgestellt werden.
Ist die Installation mängelfrei, so geht die Stichprobenkontrolle zu Lasten
derjenigen Stelle, welche sie angeordnet hat.
Die Verordnungüber elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, 734.27) verpflichtet Eigentümer, dass ihre Installationen ständig den grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit und zur Vermeidung von Störungen entsprechen. Dazu müssen sie ihre Installationen auch nach der Erstellung und dann in festgelegten Abständen überprüfen lassen. Die entsprechenden Sicherheitsnachweise müssen von den Eigentümern aufbewahrt werden.
Neue Installation müssen vor der Übergabe an den Eigentümer durch den Installateur überprüft werden. Er hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis fest und übergibt diesen bei der Übergabe der Installation dem Eigentümer. Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durchführen zu lassen. Bei der Übernahme einer Energieerzeugungsanlage ist eine Abnahmekontrolle innerhalb von zwei Monaten durchführen zu lassen.
Bestehende Installationen müssen gemäss dem Abschnitt
«Periodische Kontrolle» in festgelegten Abständen geprüft werden.
Die Werkvorschriften
und die speziellen Bestimmungen der ewb regeln die Erstellung und den Anschluss
von elektrischen Installationen an das Niederspannungs-Verteilnetz der ewb.
Mit den Werkkontrollen stellen wir die Einhaltung der Werkvorschriften, unserer technischen Anschlussbedingungen TAB, der Elektrizitätsverordnung von ewb und weiteren objekt- und anlagebezogenen Bedingungen sicher.
Man unterscheidet zwischen Schluss- und Abnahmekontrollen. Die Schlusskontrolle wird durch den Elektroinstallateur durchgeführt, bei Installationen mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis braucht es zusätzlich eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan.
Die Installationskontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben. Geregelt ist sie in der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV). Bei ihr wird überprüft, ob die elektrischen Installationen und Einrichtungen in einem einwandfreien Zustand sind und weder Personen noch Sachen gefährden.
Wir bzw. die Verteilnetzbetreiber kontrollieren die Einhaltung der Werkvorschriften (WV TAB BE/JU/SO (Verteilnetzbetreiber in den Kantonen Bern, Jura und Solothurn) bzw. der WV-CH).
Damit die Sicherheit auch bei bestehenden Anlagen gewährleistet ist, müssen bestehende Installationen periodisch durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle kontrolliert werden und mit einem Sicherheitsnachweis bescheinigt werden. Die Kontrollen finden je nach Anlagekategorie, in Intervallen von 1, 3, 5, 10 und 20 Jahren statt, dabei werden die Installationseigentümer durch den Verteilnetzbetreiber zur Durchführung der periodischen Kontrolle aufgefordert.
Der Elektroinstallateur, ein unabhängiges Kontrollorganüberprüft oder der Verteilnetzbetreiber überprüfen bestehende oder neue Anlagen, ob die elektrischen Installationen und Einrichtungen in einem einwandfreien Zustand sind und weder Personen noch Sachen gefährden. Bestehende Installationen müssen zum gleichen Zweck periodisch kontrolliert werden.
In den Werkvorschriften und der ESTI Weisung Nr. 221.