ZEV - Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Die eigene Energie effizient nutzen: Steigern Sie die Rentabilität Ihrer Fotovoltaik-Anlage, indem Sie Ihren Solarstrom vor Ort selber verbrauchen.
Sie erzielen eine höhere Rendite auf Solarstrom und müssen geringere Netzentgelte und Abgaben entrichten. So sparen Sie Kosten und erhöhen gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit Ihrer Liegenschaft und Solaranlage.
Leisten Sie einen Beitrag an die Nachhaltigkeit der Energielandschaft
von morgen und nutzen Sie erneuerbare Energien. Sie entlasten die
Stromverteilnetze und erfüllen künftige Anforderungen an Neubauten.
Das Produkt ist unabhängig von Ihrem Wohnort anwendbar. Unser zuverlässiges System basiert auf privaten Zählern, deshalb können Sie unsere Lösung in der ganzen Schweiz anwenden.
Die Abrechnungen sind auf Knopfdruck verfügbar und auf lästige Excel-Listen kann verzichtet werden. Die Abrechnungen sind in zwei Minuten erledigt, ob es nun 10 oder 40 Parteien sind.
Wir beraten Sie bei der administrativen Abwicklung und unterstützen Sie bei der Gründung oder der technischen Koordination für die Realisierung Ihres ZEV.
Unsere mehrfach getestete Lösung bietet Ihnen höchste Datensicherheit. Ferner beraten wir die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer sowie Verwaltungen bei der Einhaltung des Mieterschutzes.
Für die Messung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs bieten wir Ihnen mit geeichten und zertifizierten Zählern eine optimale Lösung. Bestehende Zähler binden wir über verschiedene Schnittstellen ein. Die Daten werden in Echtzeit auf das Abrechnungsportal übermittelt, Ihren Verbrauch können Sie via Smartphone oder PC jederzeit überwachen.
Hier messen wir den Strom-, Wasser- und Wärmeverbrauch in Ihrer Liegenschaft. Via PC oder Smartphone können Sie jederzeit kontrollieren, wie viel Energie verbraucht wurde.
Für den reibungslosen Betrieb des ZEV ist ein fehlerfreies Messsystem unabdinglich. Wir liefern Ihnen zertifizierte Zähler die 10 Jahre geeicht sind. In Kombination mit unserem Übertragungsmodul und der intelligenten Software, messen wir die Strom-, Wasser- und Wärmeverbräuche Ihrer Liegenschaft und bieten so die Grundlage, um VEWA-konforme Abrechnungen zu erstellen. Alle Medien lassen sich unabhängig voneinander messen. Sie wählen aus, welche Medien Sie von uns messen lassen wollen.
Für die Medien Wärme und Wasser können wir Ihre bestehenden Zähler (vorausgesetzt sie können über M-Bus ausgelesen werden) übernehmen und in unser Messsystem integrieren. So fallen für Sie bei einer Umrüstung keine unnötigen Kosten an. Für die Strommessung verwenden wir MID-Zertifizierte Smartmeter die in der Schweiz hergestellt werden.
Ihr Solarstrom ist am rentabelsten, wenn Sie diesen vor Ort verbrauchen. Unsere smarte Steuerung verwendet Meteodaten und Erfahrungswerte. So kann Ihr Solarstrom effizient für Ihre Wärmeerzeugung genutzt werden. Auch Speicher- und Mobilitätslösungen können in unser System integriert werden.
Das Modul Steuern und Regeln rundet das Packet ab. In diesem
Modul können wir grosse Strom Verbraucher (wie Wärmepumpen, Boiler etc.)
ansteuern und so Ihren Solarstrom gezielt dann nutzen, wenn er auch
produziert wird.
Der Schlüssel zu einer wirtschaftlich
rentablen Solaranlage ist ein hoher Eigenverbrauchsanteil. Denn, je mehr
Strom im eigenen Gebäude verbraucht wird, desto mehr Strom können Sie
direkt Ihren Anwohnern verkaufen. Zusätzlich beziehen Sie so weniger vom
teuren Netzstrom und sparen so zusätzlich Kosten ein. Durch ein
intelligentes Mess- und Steuersystem, kann man genau diesen
Eigenverbrauchsanteil deutlich anheben.
Wärmepumpen, Boiler, Lüftungen oder ähnliches werden mit unserem Übertragungsmodul verbunden. Durch unsere intelligente Software, mit Zugriff auf Meteo-Daten, werden diese Grossverbraucher genau dann angesteuert, wenn überschüssiger Solarstrom ins Netz zurücklaufen würde. So werden die Energieflüsse in Ihrem ZEV nicht mehr dem Zufall überlassen. Ihr Gebäude wird zu einem Gesamtsystem welches für die Zukunft gerüstet ist.
Mit der Dienstleistung «Abrechnen Basis» können Sie eine oder gleich mehrere Liegenschaften im Abrechnungsportal verwalten. Egal ob Strom, Wärme, Kalt- oder Warmwasser: Sie können innert wenigen Minuten eine revisionstaugliche Abrechnung erstellen. Durch die digitalisierte Zählerauslesung bleibt Ihnen bei Ein- und Auszügen das Handling mit lästigen Excel-Listen erspart.
Das Modul Abrechnen ermöglicht es, pro Nutzer per Mausklick eine Abrechnung zu erstellen. Energie Wasser Bern bietet nebst einem Abrechnungsportal für ZEV-Betreiber auch den kompletten Rechnungsversand.
Mit dem Modul «Abrechnen» helfen wir Ihnen im Verwalten und Abrechnen Ihres ZEV. Über unser Portal ewb.EIGENVERBRAUCH behalten Sie immer den Überblick über alle Energieflüsse Ihrer Liegenschaft. Sie können in Echtzeit die Produktion Ihrer PV Anlage und den Verbrauch der Wohnungen einsehen. Jedes Mitglied erhält einen Zugang zum Abrechnungsportal und kann seine eigenen Strom-, Wasser- und Wärmeverbräuche einsehen.
Die Daten werden in übersichtlichen und hilfreichen Grafiken aufbereitet. Mit einigen wenigen Klicks erstellen Sie revisionstaugliche Rechnungen und können diese direkt an Ihre Mitglieder senden. Tipp für Liegenschaftsverwalter – Wir bieten auch einen CSV-Dateiexport an, welchen Sie direkt in ihr Abrechnungstool einfügen können.
Falls Sie das Erstellen der Rechnungen lieber nicht selber machen wollen, haben wir auch da eine Lösung für Sie. Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Abrechnungsvarianten an, Basis und Inkasso.
Abrechnen Basis - Rechnen Sie selber ab
Mit dem Modul Variante «Abrechnen Basis» erstellen Sie als «Mikro-Energieversorger» für alle ZEV-Mitglieder mit wenigen Klicks revisionstaugliche Rechnungen für Strom-, Wasser- und den Wärmeverbrauch. Ob Sie nun eine oder mehrere Liegenschaften verwalten: Ein- und Auszüge, sowie Abgrenzungen sind einfach ausführbar. Da die Verbrauchsdaten in Echtzeit ausgelesen werden, können Sie selbst einfach und bequem das Zeitfenster für Mutationen definieren.
Abrechnen Inkasso – ewb rechnet für Sie ab
Falls Sie das Erstellen der Rechnung nicht selbst abwickeln möchten, haben wir auch dafür eine Lösung. Sie als ZEV Vertretung geben die Rechnungsstellung an ewb ab. Somit ist ewb die Inkasso-Stelle für Sie. Mittels diesem Dienstbarkeits-Verhältnis stellen wir den jeweiligen ZEV Teilnehmern die Stromrechnung zu, und überweisen das Guthaben an die ZEV Vertretung. Als Inkasso-Stelle erledigt ewb die Ausführung des zweistufigen Mahnverfahrens. ewb bietet vollends digitalisierte Zahlungsmöglichkeiten.
Mit dem Inkasso Service erhalten Sie von ewb die Information zu ausstehenden Zahlungen bei ZEV-Teilnehmern. Damit sind Sie jederzeit im Bilde über Ihre Einkünfte. Ebenfalls wickelt ewb für Sie sämtliche administrativen Bereiche, wie z.B. Mieterwechsel und Mutationen ab. Um dies abzuwickeln, genügt einfach Ihre Mitteilung an ewb.
Bei einem ZEV handelt es sich um eine Gruppe von Stromkonsumenten, die einen Teil Ihres Stromkonsums aus der Eigenproduktion, mittels einer vor Ort installierten Photovoltaik-Anlage bezieht. Als Mikro-Energieversorger beliefert das ZEV die ZEV-Teilnehmer (Mieter, Stockwerkeigentümer, Pächter etc.) mit dem selbst produzierten Solarstrom. Der ergänzende Strom (z.B. während der Nacht) wird wie bis anhin aus dem Stromnetz Ihres Verteilnetzbetreibers (VNB) geliefert.
Der von der Solaranlage produzierte Strom, welcher nicht im Eigenverbrauch von den ZEV-Teilnehmern genutzt wurde, wird als Überschuss in das Netz des VNB rückgeliefert und vergütet.
Zu beachten: Bei einem ZEV verfügt Ihre Liegenschaft neu gegenüber Ihrem VNB nur noch über einen Messpunkt (Zähler). Somit treten Sie als ZEV gegenüber dem VNB als ein einzelner Endkunde auf. Jeder ZEV-Teilnehmer verfügt nun über einen eigenen Privat-Stromzähler (Privatmessung), und steht nun nicht mehr in direkter Verbindung mit dem VNB.
Gemäss Art. 16 Abs. 1 EnG (Energiegesetz vom 30. September 2016; SR 730.00) dürfen die Betreiber von Energieerzeugungsanlagen (EEA) die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst verbrauchen. Sie dürfen die selbst produzierte Energie auch zum Verbrauch am Ort der Produktion ganz oder teilweise veräussern. Beides gilt als Eigenverbrauch.
Als Ort der Produktion gilt gemäss Art. 14 Abs. 1 EnV (Energieverordnung vom 1. November 2017; SR 730.01) das Grundstück, auf dem die Produktionsanlage (EEA) liegt. Der Ort der Produktion kann weitere Grundstücke umfassen, sofern die selber produzierte Elektrizität auch auf diesen Grundstücken ohne Inanspruchnahme des Verteilnetzes verbraucht werden kann.
Basierend auf der Änderung des Energiegesetz Art. 16-18 von Jahr 2018:
Die Leistung der PV-Anlage (kWp) muss mindestens 10% der installierten Anschlussleistung betragen
Mieterinnen und Mieter müssen vor der Bildung eines ZEV ihre Einstimmung geben
Der Mietvertrag muss einen Zusatz mit den ZEV-Regelungen beinhalten
Die durch die Bildung eines ZEV möglichen Renditen müssen zwischen Eigentümer und Mieter zu gleichen Teilen aufgeteilt werden
Die Teilnehmer müssen verbrauchsgerechte Abrechnungen erhalten
Bei einem ZEV über mehrere Häuser muss jedes Haus am gleichen Hausanschlusskasten (HAK) angeschlossen sein
Die gesetzlichen Regelungen innerhalb eines ZEV sind im Leitfaden Eigenverbrauch von Energie Schweiz beschrieben. Gerne beraten wir Sie rund um den ZEV. Sie werden von der ersten Idee bis zur Umsetzung und dem Betrieb von ewb.EIGENVERBRAUCH betreut und begleitet.
Der Grundeigentümer bzw. ZEV hat Folgendes zu regeln:
Die Bestimmung eines ZEV-Vertreters, welcher als Ansprechperson gegenüber des Verteilnetzbetreibers gilt
Die Wahl eines Stromprodukts für den Bezug des ergänzenden Stroms aus dem Netz des Netzbetreibers sowie die Grundlagen für den Wechsel dieses Stromprodukts
Die Festlegung des Strompreises innerhalb des ZEV
Die Installation der Messinfrastruktur und die Messung hinter dem gemeinsamen Messpunkt des ZEV sowie die Abrechnung des Stromverbrauchs des ZEV und der Teilnehmer am ZEV
Der Grundeigentümer ist für die Energieversorgung der am Zusammenschluss zum Eigenverbrauch beteiligten Endverbraucherinnen und Endverbraucher verantwortlich.
Der Grundeigentümer muss die Teilnehmer am Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (z.B. Stockwerkeigentümer, Mieter, Pächter) über die Einrichtung und Durchführung des Eigenverbrauchs detailliert informieren und sie insbesondere darauf hinweisen, dass mit Teilnahme am Zusammenschluss zum Eigenverbrauch der Verteilnetzbetreiber nicht mehr für deren Grundversorgung zuständig ist.
Besteht bereits vor der Einrichtung des ZEV ein Miet- oder Pachtverhältnis, muss der Grundeigentümer zudem seine Mieter/Pächter darüber informieren, dass sie sich anstelle der Teilnahme am ZEV auch für die Grundversorgung durch den Verteilnetzbetreiber entscheiden können.
Der ZEV muss seinem Netzbetreiber einen ZEV-Vertreter, welche den ZEV gegen aussen vertritt, melden. Der ZEV-Vertreter ist alleiniger Ansprechpartner für Ihr Netzbetreiber. Der ZEV bzw. dessen Vertreter hat dem Netzbetreiber jeweils innert drei Monaten folgendes zu melden:
Die Bildung eines ZEV (siehe dazu - "Wie wird eine ZEV beim Verteilnetzbetreiber angemeldet?")
Die Auflösung des ZEV
Der Einsatz eines allfälligen Speichers, inkl. dessen Verwendungszweck
Der ZEV bzw. dessen Vertreter muss dem Netzbetreiber mind. drei Monate im Voraus die Teilnehmer/Verbrauchstätten melden, welche sich neu am Eigenverbrauch anschliessen möchten.
Üblicherweise wird eine ZEV direkt vom Elektroinstallateur mittels einer Installationsanzeige (IA) beim Verteilnetzbetreiber angemeldet. Als Bauherrin oder Bauherrenvertretung wenden Sie sich bitte dafür an Ihren Elektroinstallateur. Die Installationsanzeige ist mind. 3 Monate vor Baubeginn einzureichen an elektrokontrolle@ewb.ch.
Hinweis: Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein neutraler Netzbetrieb vorgeschrieben. Eine Trennung von Netzbetrieb und Vertrieb bei ewb ist garantiert. Die Informationen zu Installationsanzeigen (IA) sind für andere Bereiche von ewb nicht zugänglich. Dies verhindert eine kommerzielle Nutzung solcher Daten. Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherrenvertretung gerne Ihre ZEV mit ewb.EIGENVERBRAUCH realisieren möchten, kontaktieren Sie uns hier zev@ewb.ch. Wir freuen uns auf Sie.
Die Kosten für die Einrichtung des ZEV sind vom Grundeigentümer zu tragen. Dazu gehören:
Kosten zur Durchführung eines ZEV (z.B. für die Anpassung der Hausinstallation, Messinfrastruktur und Netzanschluss)
Kosten, welche infolge von Änderungen in der Zusammensetzung der Teilnehmer am Eigenverbrauch (z.B. Ein- bzw. Austritte von Endverbrauchern / Verbrauchstätten) anfallen
Kosten die infolge Auflösung des ZEV (z.B. wegen definitiver Ausserbetriebssetzung der EEA) für Anpassungen an der Hausinstallation und Messinfrastruktur entstehen
Die Teilnahme am ZEV ist grundsätzlich freiwillig. Verfügt die Liegenschaft noch über keine ZEV (z.B. Bestandesbau mit bestehender Mieterschaft), kann sich die Mieterschaft/Pächterin anstelle der Teilnahme am ZEV für die Grundversorgung durch den Netzbetreiber entscheiden (Art. 17 Abs. 3 EnG). Liegt bereits eine ZEV in einer Liegenschaft vor, und es tritt eine neue Mieterschaft/ Pächterin ein, wird der Grundeigentümer die Teilnahme am ZEV bereits im Mietvertrag als Bedingung festlegen.
Anspruch auf einen Austritt aus einem ZEV haben die Teilnehmer, wenn:
der Anspruch auf Netzzugang (freier Marktzugang) vorhanden ist (Verbrauch grösser als 100'000 kWh/Jahr) und der Teilnehmer diesen freien Netzzugang geltend machen will;
der Grundeigentümer eine angemessene Versorgung mit Strom nicht gewährleisten kann; oder
die Vorgaben von Art. 16 Abs. 1–3 EnV betreffend die Festlegung des Strompreises innerhalb des ZEV nicht einhält.
Nein, der einzelne ZEV Teilnehmer ist nicht mehr Kunde des Verteilnetzbetreibers. Alle Fragen der Teilnehmer bezüglich der Stromlieferung müssen sie dem Grundeigentümer bzw. dem ZEV-Vertreter stellen.
Wenn die EEA ohne Ersatz ausser Kraft gesetzt/demontiert wird, ist dies ein Grund für die Auflösung des ZEV. Die Teilnehmer des ZEV werden von Ihrem Verteilnetzbetreiber wieder in die Grundversorgung aufgenommen. Die Rückbau- / Umbaukosten sind durch den Grundeigentümer zu tragen. Ist der Grundeigentümer nicht in der Lage, seine Mitglieder des ZEV mit Elektrizität zu versorgen, so hat der Netzbetreiber die Versorgung umgehend sicherzustellen.
Der Grundeigentümer stellt den einzelnen ZEV-Mitgliedern folgende Kosten in Rechnung (abzüglich der Erlöse aus der rückgespeisten Elektrizität in das Verteilnetz):
Kosten für intern produzierte Elektrizität
Anrechenbare Kapitalkosten der Anlage
Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der Anlage
Kosten für die extern bezogene Elektrizität
Kosten für die interne Messung, Datenbereitstellung, Verwaltung und Abrechnung
Im Übrigen sind die Vorgaben gemäss Art. 16 Abs. 1 – 3 EnV zu beachten. Je nach Änderung der oben aufgeführten Kostenkomponenten kann sich demzufolge auch der Strompreis ändern.
Energie Wasser Bern erfüllt seine Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit der Einrichtung und Durchführung des Eigenverbrauchs in Übereinstimmung mit der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
Melden Sie sich bei eigenversorgung@ewb.ch, wir beraten Sie gerne. Weitere Infos erhalten Sie hier: ewb.EIGENVERBRAUCH
Ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch die richtige Lösung für Sie? Kontaktieren Sie uns, gerne sind wir für Sie da.